Wärmedämmung

Begriff Definition
Wärmedämmung

Eine gute Wärmedämmung sorgt dafür, dass das Haus warm und gemütlich ist. Außerdem spart es Heizkosten und schont die Umwelt. Wurde bisher die Wärmedämmung über die Energieeinsparverordnung EnEV geregelt, ist seit dem 01.11.2020 das Gebäudeenergiegesetz GEG gültig. Das GEG führt die Energieeinsparverordnung EnEV, das Energieeinsparungsgesetz EnEG, und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmG zusammen. Mit dem GEG findet eine Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude statt und es wird ein einfacher ordnungsrechtlicher Rahmen für Niedrigstenergiegebäude-Standards gebildet. Bei dieser Zusammenführung zum GEG wurden die bestehenden Anforderungen aus der EnEV übernommen und bleiben bestehen.

Bei der Wärmedämmung hat die Fassadendämmung den größten Anteil, da sie den größten Flächenanteil an der Gebäudehülle besitzt. Wenn die Fassade nicht vernünftig gedämmt ist, dann geht besonders in den Wintermonaten viel Wärme und Heizenergie verloren. Eine gute Fassadendämmung sorgt im Winter und im Sommer für mehr Wohnqualität. Das Vermeiden von Wärmebrücken verhindert Schimmelbildung und sorgt so für ein hygienischeres Raumklima. Ein weiterer Vorteil einer guten Fassadendämmung ist, dass die Bausubstanz geschützt wird. Bei älteren Gebäuden steigert die Dämmung den Wert der Immobilie. Das Dämmmaterial wird normalerweise von außen aufgebracht, was auch dazu genutzt werden kann, dem Haus ein neues Aussehen zu verleihen. Bei Gebäuden mit denkmalgeschützter Fassade wird die Dämmung von innen angebracht, um die Fassade im Originalzustand zu lassen.

Für Altbauten gilt, dass die Fassade nicht grundsätzlich saniert werden muss. Wenn sich der Eigentümer dennoch dazu entscheidet und mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert, dann muss er dieses GEG-konform tun, da ansonsten Bußgelder von bis zu 50.000 € drohen. Für Hauseigentümer, die ihr Haus nach dem 01.02.2002 erworben haben, gilt, dass das Dach beziehungsweise die obere Geschossdecke zu dämmen ist, wenn sie nicht dem Mindestwärmeschutz erfüllt. Der Heizkessel muss ausgetauscht werden, wenn er älter als 30 Jahre alt ist und die Heizungsrohre müssen bei unbeheizten Kellern extra gedämmt werden. Ausnahmen gibt es nur bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Weitere Informationen über die Dämmung der Gebäudehülle finden Sie hier: www.hausbauberater.de/waermedaemmung.

 

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