Schallschutz

Begriff Definition
Schallschutz

Unter Schallschutz werden Maßnahmen verstanden, die eine Schallübertragung von einer ausgehenden Schallquelle zu einem Empfänger vermindern. Dies kann beispielsweise durch eine Trennung von Bauteilen oder Flächen, die eine gewisse Elastitzität aufweisen, umgesetzt werden.

Schall darf nicht mit Lärm verwechselt werden. Schall ist eine Größe, die gemessen wird und durch soziale Aspekte zu störendem Lärm mutiert. Schallwellen übertragen sich in verschiedene Art und Weisen, und zwar als Körperschall oder Luftschall. Beim Körperschall leiten feststehende Körper den Schall weiter. Auch Trittschall fällt unter den Begriff Körperschall und entsteht durch Schwingungen, die beim Laufen auf einem Fußboden entstehen. Luftschall verbreitet sich in der Luft. Trifft Luftschall auf einen festen Gegenstand, werden die Schallwellen weitergeleitet. Ein gutes Beispiel von auftretenden Schallwellen ist die Musik aus der Nachbarwohnung, die als störend empfunden werden kann.

Um störendere Geräusche zu minimieren, müssen Bauherren bereits beim Bau ihres Eigenheims auf eine fachgerechte Ausführung jeglicher Schallschutzmaßnahmen achten, da Schallbrücken im Nachhinein nur äußerst schwer zu beheben sind. Schallbrücken entstehen durch entstandene Fehler bei der Planung oder durch Pfusch beim Bau durch beispielsweise unzureichende Dämmung oder einer fehlerhaften Bau-Ausführung. Es reichen schon kleine Fehler aus, und eine Dämmung verliert ihre Wirkung.

  • Fußböden müssen schwimmend verlegt werden.
  • Installationsrohre müssen eine schallentkoppelte Befestigung aufweisen, damit fließende Geräuche vermieden werden können.
  • Fallrohre müssen schallgedämmt sowie schallentkoppelt montiert sein.

Bauherren, die sich für den Bau eines Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte entschieden haben, sollten auch auf einen optimal ausgeführten Schallschutz der Trennwände achten.

Da keine gesetzlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz innerhalb einer Wohneinheit bestehen, sollte der Bauherr darauf achten, dass dies schriftlich mit dem Baupartner vereinbart wird. Bauherren sollten die Schallschutzstufen ihres Eigenheims nach der VDI-Richtlinie 4100 oder die einzelnen Bauteile nach der DIN 4109 bauen lassen. Optimal schallgedämmte Häuser müssen der Schallschutzstufe II entsprechen.

Siehe auch: hausbauberater.de/bauwissen/baulicher-und-nachtraeglicher-schallschutz

 

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