Begriff Definition
Nennwärmeleistung

Die Nennwärmeleistung (NW) bezeichnet die maximal nutzbare Wärmeleistung, die ein Heizgerät tatsächlich abgibt. Als wichtiger Kennwert wird die Nennwärmeleistung bei der Dimensionierung einer Heizungsanlage berücksichtigt, damit auch bei extrem niedrigen Temperaturen ausreichend Wärme für die Beheizung zur Verfügung steht.

Energieverluste in der Heizungsanlage

Die einer Heizungsanlage zugeführte Energie in Form von Brennstoff entspricht nicht der abgegebenen Energie, da es bei der Energieumwandlung zu Verlusten im Kessel, in der Abgasanlage und im Rohrleitungssystem kommt.

Die Nennwärmeleistung in der Heizungsplanung

Die Nennwärmeleistung benennt die obere Grenze des Nennwärmeleistungsbereichs, also dessen höchsten Wert. Dieser Wert ist entscheidend für die richtige Größe der Heizungsanlage. Ist die Leistung zu gering, wird das Gebäude bei niedrigen Außentemperaturen nicht ausreichend beheizt. Bei zu hoher Leistung kommt es zu unnötigen Kosten für die Anschaffung der Anlage.

Wie wird die Nennwärmeleistung berechnet?

Die Nennwärmeleistung, die ein Gebäude benötigt, wird gemäß DIN EN 12381 mittels zwei verschiedener Verfahren berechnet:

  • Bei Altbauten erfolgt die Ermittlung auf Basis der bekannten Verbrauchswerte, dabei handelt es sich um ein rechnerisches Verfahren mit statistischen Werten.
  • Beim Neubau bilden die Angaben aus dem Wärmeschutznachweis sowie das zu beheizende Volumen die Grundlage für die Berechnung. Auch Wärmeverluste werden mitberücksichtigt.

Als Basiswert für die Berechnung wird weiterhin ein Normwert zugrundegelegt, als Bezugspunkt dienen die kältesten Tage in der Vergangenheit.

Die Angaben auf dem Typenschild

Auf dem Typenschild von Heizungskesseln sind verschiedene Informationen wie Baujahr und Gerätename sowie die Nennwärmeleistung vermerkt. Die Angabe erfolgt in Watt (W) und bezeichnet die maximal nutzbare Wärmeleistung pro Zeiteinheit. Der Wert wird durch Tests im Dauerbetrieb ermittelt. Ebenfalls wichtig ist die Nennwärmeleistung für die Überprüfung der Anlage durch den Schornsteinfeger.

Nennwärmeleistung und Förderung

Die Nennwärmeleistung spielt auch bei der Förderung von Heizungsanlagen eine Rolle. So sind zum Beispiel Biomasseanlagen wie Pelletöfen oder emissionsarme Scheitholzvergaserkessel erst ab einer Nennwärmeleistung von 5 kW förderfähig.

 

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Netzgekoppelte Photovoltaikanlage

Die Installation einer Photovoltaikanlage bietet die Möglichkeit, den von der Sonne produzierten Strom selbst zu verbrauchen oder als netzgekoppelte Anlage ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen und dafür eine Einspeisvergütung zu erhalten. Ob sich diese Variante der Photovoltaiknutzung lohnt, hängt von der Größe der Anlage und der jeweils geltenden Einspeisevergütung ab.

Der Anlagenaufbau

Die netzgekoppelte Anlage besteht aus den PV-Modulen, die Sonnenenergie „sammeln“ und in Strom umwandeln. Über nachgeschaltete Wechselrichter wird aus dem Gleichstrom als Haushaltsstrom verwendbarer Wechselstrom. Soll ein Teil des Stroms ins öffentliche Netz eingespeist werden, kommen netzgeführte Wechselrichter zum Einsatz. Diese Bauteile erfüllen die nötigen Vorgabewerte für die Einspeisung. Weitere Bauteile der netzgekoppelten Photovoltaikanlage sind ein Tracking-System zur Steuerung und Überwachung, Schutzeinrichtungen für die automatische Abschaltung bei Störungen sowie ein separater Zähler, der die einspeiste Strommenge erfasst.

Die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz

Das Trackingsystem, das in die Wechselrichter integriert ist, steuert die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz. Dieses System ist außerdem dafür zuständig, dass die PV-Anlage optimal arbeitet und zeichnet alle Daten auf. Damit die Einspeisung funktioniert, muss beim Stromerzeuger ein entsprechender Netzanschluss beantragt werden, über den der Strom abgeführt wird. Über einen gesonderten Einspeisezähler wird die Strommenge gemessen, dieser Zähler kann gekauft oder gemietet werden. Anhand der ermittelten Kilowattstunden zahlt der Energieversorger die jeweils für die netzgekoppelte Anlage geltende Einspeisevergütung aus.

Netzgekoppelte Anlage – Lohnt sich das noch?

Aufgrund der stetig sinkenden Einspeisevergütung müssen Bauherrn, die sich für eine netzgekoppelte Anlage entscheiden, genau rechnen. Häufig ist es mittlerweile sinnvoller, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, idealerweise in Verbindung mit einem Stromspeicher, der überschüssigen Strom aufnimmt und zu sonnenarmen Zeiten, wie zum Beispiel abends und nachts, zur Verfügung stellt. Auf der anderen Seite ist die zumindest teilweise Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz Bedingung für eine Photovoltaikförderung für Privatpersonen. Hier heißt es genau rechnen, ob die Kosten für die netzgekoppelte Anlage sich lohnen.

 

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Neubaufeuchte

Die unsichtbare Gefahr im Neubau heißt Feuchtigkeit. Denn was beim Einzug oder der Schlüsselübergabe nagelneu und hübsch aussieht, ist durch die unterschiedlichsten Baustoffe wie Putz, Estrich, Beton oder das Mauerwerk vollgesogen mit Feuchtigkeit. Experten sagen, bis zu 100 Litern Wasser pro Quadratmeter, machen die Feuchtigkeitseinlagerungen aus. Bei einem Haus mit 200 qm Wohnfläche sind dies immerhin 20.000 Liter, die zunächst gründlich austrocknen müssen, bevor von einem gesunden Wohnklima gesprochen werden kann. Ein Mauerwerk allein benötigt für die vollständige Austrocknung bis zu 360 Tagen, mindestens aber 120 Tage. Bei Betonwänden dauert der Trocknungsprozess erheblich länger. Das Ergebnis wird dann als Ausgleichsfeuchte bezeichnet, also der Zustand der vollständigen Austrocknung von Feuchtigkeit in Bauteilen und Baumaterialien.

Der Baukörper gibt die Feuchtigkeit an die Raumluft ab und von dort muss sie möglichst effektiv entweder aus dem Haus geleitet werden oder mit anderen Methoden “neutralisiert” werden. Vor allem zu beachten ist die Neubaufeuchte bei rasant hochgezogenen Hausbauprojekten, bei denen nur wenige Monate vom Erdaushub bis Einzug vergehen. Hier ist es sehr wahrscheinlich, dass der Bauträger oder die Baufirma notwendige Bautrocknungszeiten verkürzt oder gar ausgelassen hat, damit schnell die Übergabe an den Bauherrn und damit die Zahlung erfolgt. Aber die Neubaufeuchte kann schnell zu Schäden am Bauwerk kommen, meist in Form von Ausblühungen, Schimmelpilzbildung oder im ungünstigsten Fall sogar zu einem Hausschwamm führen.

Tipps

  • Wichtig ist regelmäßiges Stoßlüften mehrmals am Tag. Hilfreich kann hier ein Hygrometer sein, dass anzeigt, wann die relative Luftfeuchtigkeit unter 60 % liegt, denn dann ist ausreichend Luftzufuhr vorhanden.
  • Auch dem Heizen kommt eine immens wichtige Bedeutung zu, denn warme Luft nimmt deutlich mehr Feuchtigkeit auf als warme. Zimmer, die noch nicht vollständig eingerichtet sind und genutzt werden, müssen unbedingt gleichmäßig temperiert sein. Ein häufiger Fehler vor allem bei Häusern mit nahezu dichter Haushülle ist das herunterschalten der Heizung. Ein Neubau sollte unabhängig von der Dichte der Gebäudehülle im ersten Jahr intensiv beheizt werden, damit die Neubaufeuchte austrocknen kann.
  • Es kann hilfreich sein, Möbel noch nicht bis ganz an die Wand zu stellen. So ergibt sich dahinter ein kleiner Luftspalt, der zumindest in den ersten Monaten helfen kann, die Neubaufeuchte auszutrocknen. Ein Abstand von ca. 10 cm wird empfohlen, so kann der Luftzug hinter der Schrankwand die Wand dahinter trocknen lassen.
  • Diffusionsfähige Materialien wie beispielsweise Tapeten, Farbe und Grundierungen können ebenfalls helfen, gegen die Neubaufeuchte vorzugehen. Eine luftdicht abgedeckte Wand kann nicht selbständig atmen und die Feuchtigkeit aus ihr nicht entweichen. Das führt zur Ansammlung von Feuchtigkeit und damit auch zu einem erhöhten Risiko für Schimmelpilz und Stockflecken.

Siehe auch:

 

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Synonyme - Baufeuchte,Baufeuchtigkeit
Neutralisation

Der Begriff Neutralisation fällt in den Bereich der Heizungstechnik. Sie findet statt, um im Brennwertkessel angesammelte Schadstoffe im Kondensat auszugleichen, zu neutralisieren. Die Neutralisationsanlagen übernehmen diese Aufgabe.

Eine Brennwertheizung kühlt die Abgase des verbrannten Heizmittels ab, was zur Kondensierung des Wasserdampfs in den Rauchgasen und folglich zur Wärmefreisetzung führt. Das dabei entstehende Wasser wird über einen Siphon weiter in die Kanalisation geleitet. Dieses Abgaskondensat kann dabei einen pH-Wert zwischen 1,5 und 5,5 haben, je nachdem welcher Brennstoff genutzt wird. Zum Vergleich, Leitungswasser weist normalerweise einen pH-Wert von 7 bis 8 auf. Um das Abgaskondensat auf einen ähnlichen pH-Wert wie Leitungswasser zu bekommen, nutzt man Neutralisationsanlagen und verhindert so negative Folgen für die Abwasseranlage. Nutzt man diese Anlagen nicht, besteht die Gefahr, dass sich die Abflussrohre mit der Zeit zersetzen, undicht werden und folglich aufwendig instand gesetzt werden.

Der in den Neutralisationsanlagen verwendet Filter besteht zumeist aus Aktivkohle. Das Abgaskondensat fließt und feste Bestandteile darin werden herausgefiltert. Danach fließt es weiter durch ein alkalisches Granulat, welches durch die Reaktion mit dem Kondensat Salze bildet und folglich den pH-Wert anhebt. Das Granulat besteht zumeist aus Kalkstein, Magnesiumoxid oder Marmorsplitt. Darüber hinaus gilt es zu bedenken das Neutralisationsmittel in einem jährlichen Rhythmus auszutauschen.

Unter welchen Bedingungen eine Neutralisationsanlage Pflicht ist, erfahren Sie hier:

  • Erdgas oder Heizöl (schwefelarm)
    - Leistung der Nennwärme unter 25 bis 200 kW
    - Keine Neutralisationsanlage verpflichtend
    Voraussetzungen
    - gilt nicht für Kleinkläranlagen
    - säurefeste Rohre
    - ausreichender Anfall von Abwasser (1:20)

  • Erdgas oder Heizöl (schwefelarm)
    - Leistung der Nennwärme über 200 kW
    - Neutralisationsanlage ist verpflichtend

  • Heizöl (Standard)
    - Neutralisationsanlage ist verpflichtend
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Niedertemperatur-Schornstein

Der Niedertemperatur-Schornsteine sind zwei- oder dreischalige Schornsteinsysteme, welche in Gebäuden mit Niedertemperaturheizungen verbaut werden. Dieses Schornsteinsystem wurde notwendig, da die Temperaturen der Abgase heutiger Heizsysteme immer niedriger wurden.

Bis Mitte des 20. Jahrhunderts wurde vornehmlich mit festen Brennstoffen wie Holz oder Kohle geheizt. Die dabei entstehenden Abgase erreichen bis zu 200 Grad Celsius. Dadurch haben sie einen sehr schnellen Auftrieb und es bedarf lediglich eines gemauerten Schornsteinschachtes, sofern er breit genug ist. Mit der zunehmenden Popularität von anfangs Heizölheizungen und später Gasheizungen sowie modernen Brennwert-Heizungsanlagen sah man sich mit viel geringeren Abgastemperaturen konfrontiert. Dies resultierte in einen langsameren Aufstieg der Abgase. Sie enthalten neben Wasserdampf Verbrennungsrückstände wie beispielsweise Schwefel und Teer. Dieser langsamere Aufstieg der Abgase führt nun zu einer potenziellen Kondensation an den Schonsteininnenwänden.

Die als Versottung bezeichnete Auswirkung dieser Kondensation zieht katastrophale Folgen nach sich. Da in dem Kondensat unter anderem Schwefelsäure enthalten ist, führt sie nicht nur zu unschönen braunen Flecken an den Schachtmantelsteinen, sondern langfristig zu einer Zersetzung der Bausubstanz.

Abhilfe schafft hier ein zweischaliges Schornsteinsystem. Dabei befindet sich ein zusätzliches und schmaleres Rohr aus Keramik, Kunststoff oder Metall im Hauptschornstein. Dieses sorgt aufgrund des geringeren Durchmessers für einen schnelleren Auftrieb der Abgase. Zusätzlich sind die Materialien säure- sowie wasserbeständig und beugen der Versottung des Hauptschornsteinschachtes vor. Soll die Bildung des aggressiven Kondensats nahezu komplett verhindert werden, kommen dreischalige Schornsteinsysteme zum Einsatz. Dabei befindet sich zwischen dem Innenrohr und dem Hauptschacht eine zusätzliche Dämmschicht, welche die weitere Abkühlung der Abgase verringert. Das wiederum begünstigt den Abgasaufstieg und unterbindet die Kondensation.

Die DIN EN 1443 regelt dabei die grundsätzlichen Anforderungen an Abgasanlagen sowie Feuerstätten.

 

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Niedertemperaturheizung

Bei einer Niedertemperaturheizung handelt es sich um eine Heizungsanlage, welche nur geringe Temperaturen benötigt, um ordnungsgemäß zu funktionieren. Alle dazugehörigen Bestandteile sind ebenfalls auf die Funktionsweise der Heizung bei Niedertemperatur ausgelegt. Die Bezeichnung Niedertemperaturheizung ist jedoch nicht eindeutig festgelegt. Oft findet Synonyme wie Nieder- oder Niedrigtemperaturkessel Anwendung, doch stiftet das eher Verwirrung, da die Heizung das gesamte System, die Anlage, beschreibt und nicht nur eine einzige Komponente.

Die Energiesparverordnung EnEV definiert genau, wann von einer Niedertemperaturheizung zu sprechen ist. Im Vordergrund steht laut der EnEV das Rücklaufwasser der Heizung. Dieses soll eine Temperatur zwischen 35 und 40 Grad Celsius aufweisen. Die Kondensation des Wasserdampfes, welcher bei der Brennstoffverfeuerung entsteht und in den daraus entstehenden Abgasen enthalten ist, wird dabei aufgefangen und oft weiterverwendet, beispielsweise zur Wärmerückgewinnung.

  • Gewöhnliche Heizungen benötigen eine Vorlauftemperatur von mindestens 60 Grad Celsius.
  • Niedrigtemperatur-Heizungen benötigen lediglich ca. 30 Grad Celsius, sogar an kälteren Wintertagen.

Das Beheizen der Wohnung oder des Hauses mit niedriger Temperatur bildet eine Grundlage zur Erhöhung der Energieeffizienz des Heizens. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden baulichen Gegebenheiten und die Technik.

Eine Flächenheizung eignet sich am besten, um die notwendige Wärme zur Erzeugung der benötigten Raumtemperatur zu erzeugen. Bestes Beispiel dafür sind Fußbodenheizungen, aber auch Decken- beziehungsweise Wandheizungen gehören dazu. Sie geben am besten die Wärme großflächig an den jeweiligen Raum ab. Darüber hinaus empfindet der Mensch die Strahlungswärme aus Flächenheizungen wohliger als von Konvektionsheizungen. Man spürt regelrecht, sobald eine Fußbodenheizung beginnt zu heizen. Die Wärme aus beispielsweise Heizkörpern, welche an der Wand angebracht sind benötigt immer etwas Zeit, bevor sie sich im ganzen Raum verteilt hat.

Ein Nachteil dieser Heizungsvariante ist die vergleichsweise geringe Reaktionsgeschwindigkeit. Möchte man schnell einen ausgekühlten Raum aufheizen, dauert es in der Regel länger als bei anderen Heizsystemen. Prospektives Heizen ist daher erforderlich, um unnötigen Verlust von Wärme zu umgehen.

 

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Synonyme - NT-Heizung,Niedrigtemperaturkessel,Niedertemperaturkessel
Niedertemperaturkessel

Eigentümer, die sich für eine Heizung interessierten, hatten lange Zeit die Wahl zwischen einem Niedertemperaturkessel und einem Brennwertkessel. Niedertemperaturkessel sind Heizsysteme, die in vielen Haushalten verbreitet sind, zählen jedoch mittlerweile zu den überholten Heizsystemen. Gemäß EU-Beschluss dürfen Sie nicht mehr hergestellt werden. Verboten sind der Einbau sowie der Gebrauch aber (noch) nicht. Empfohlen werden jedoch die Nutzung eines Brennwertkessels oder besser noch auf erneuerbaren Energien basierende Heizungssysteme.

Schwierig erweist sich der Umstieg auf den Brennwertkessel für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, da die meisten Heizkessel mit dem Kamin verbunden sind. Haben sich Hauseigentümer dazu entschlossen, ihre Heizungsanlage zu modernisieren und den Niedertemperaturkessel durch einen Brennwertkessel zu ersetzen, ist es notwendig, den Kamin an das neue System anzupassen.

Niedertemperaturkessel sind Nachfolgemodelle des Konstanttemperaturkessels und ein Bestandteil von Gas- und Ölheizungen. Sie besitzen einen Wärmefühler, der anhand der gemessenen Außentemperatur die eigene Leistung selbstständig reguliert. Aus diesem Grund arbeitet dieses Modell weitaus energiesparender als sein Vorgängermodell. Verbraucher können somit ein Drittel an Energiekosten einsparen. Außerdem sorgt eine korrosionsbeständige Bauweise für eine niedrige Kesseltemperatur, die zwischen 30 und 40 °C liegt.

Brennwertkessel arbeiten jedoch weitaus effizienter als Niedertemperaturkessel. So besitzen Brennwertkessel, abhängig vom genutzten Brennstoff, einen Wirkungsgrad zwischen 104 und 112 Prozent. Niedertemperaturkessel erreichen einen Wirkungsgrad von gerade einmal 85 Prozent.

 

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Niedrigenergiehaus

Der hinter dem Begriff stehende Standard wurde durch die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Februar 2002 definiert und entsprach Gebäuden, die maximal sieben Liter Heizöl pro m² Wohnfläche und Jahr verbrauchten. Dieser Standard gilt jedoch mittlerweile als überholt. Betrachtet man den heutigen Stand der energetischen Vorgaben, ist faktisch jedes neu errichtete Haus ein Niedrigenergiehaus, weil alle Neubauten die Kriterien der Energieeinsparverordnung erfüllen müssen. Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) haben dazu geführt, dass, gemessen an früheren Standards, alle neuen Häuser Energiesparhäuser sind. Dies gilt für Wohngebäude genauso wie für Gebäude, die gewerblichen Zwecken dienen. Daher hat sich der Begriff Niedrigenergiehaus in Deutschland nicht etabliert.

Die gesetzliche Grundlage für die Mindestanforderungen bildet seit 1.11.2020 das Gebäudeenergiegesetz. Es regelt die energetischen Mindestanforderungen für den Neubau von Gebäuden und deren Modernisierung, Umbau und Ausbau. Wenn Sie heute ein neues Haus bauen, werden Sie immer ein Niedrigenergiehaus im Wortsinn errichten. Dafür hat der Gesetzgeber durch verschiedenste Verordnungen gesorgt:

  • Energieeinsparverordnung (EnEV) (seit 01.11. 2020 im Gebäudeenergiegesetz verankert)
    Hier erhalten Sie Hintergrundwissen zur EnEV und können die Entstehung der Energieeinsparverordnung anhand einer chronologischen Darstellung von der ersten Fassung bis zur aktuellen EnEV 2014 selbst nachvollziehen. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
    Den meisten Deutschen ist das EEG im Zusammenhang mit der Energieumlage und der Einspeisevergütung geläufig: Die Energieumlage war in den letzten Jahren am Anstieg des Strompreises beteiligt, die Einspeisevergütung interessiert alle Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das EEG geht jedoch über diese beiden Schlagworte hinaus und greift in das Geschehen am Strommarkt sowie die weitere Entwicklung der „Erneuerbaren“ ein. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) (seit 01.11. 2020 im Gebäudeenergiegesetz verankert)
    Das "Erneuerbare Energien Wärmegesetz" tritt nicht nur in unserer Umweltpolitik immer weiter in den Vordergrund. Dieses Gesetz betrifft jeden einzelnen Bürger in Deutschland! Hier wird der Themenbereich Erneuerbare Energien mit dem dazugehörigen EEWärmeG anschaulich erläutert. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Energieausweis (seit 01.10. 2020 im Gebäudeenergiegesetz verankert)
    Der Energieausweis dokumentieret die energetische Bewertung eines Gebäudes. Sie erfahren, welche Angaben im Energieausweis enthalten sind, was diese bedeuten und wie lange das Dokument gültig ist. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Gebäudeenergiegesetz
    Nachdem der Bundestag am 18. Juni 2020 das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (GEG) beschlossen hat, sind das EEWärmeG, EnEG sowie die (EnEV) in diesem Gesetz vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Das GEG gilt seit dem 1. Oktober 2020.

Folgerichtig wäre es nun, den Begriff "Niedrigenergiehaus" für Gebäude zu verwenden, die die gesetzlichen Mindestanforderungen unterschreiten. Zwar gibt es bei der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e. V. ein RAL-Gütezeichen für Gebäude mit besonders niedrigem Heizenergiebedarf, jedoch gelten diese für Häuser, die unter der Bezeichnung Passivhaus, Nullenergiehaus, Effizienzhaus oder auch Plusenergiehaus bekannt sind.

 

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Notarieller Kaufpreis

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie mithilfe eines Kaufvertrages ist notariell zu beurkunden. Der in diesem Vertrag festgeschriebene Preis wird in der Rechtssprache als notarieller Kaufpreis bezeichnet. Anhand dieses Betrages richten sich die Beleihungswertermittlung, Grunderwerbssteuerhöhe, die Notargebühren sowie die steuerlichen Abschreibungen.

Darüber hinaus gilt es weitere Vorgänge zu beachten, welche nicht zwangsläufig mit einem notariellen Kaufvertrag, beziehungsweise der Immobilienwertermittlung, in Zusammenhang gebracht werden. Dieses Vorgehen bezeichnet man als Nebenabreden. Sollten sie kein Bestandteil der notariellen Kaufpreisermittlung sein, besteht die Möglichkeit des Unwirksamwerdens des Kaufvertrages. Dazu gehören beispielsweise Immobilienausstattung und -zustand. Letztendlich steht es Käufer und Verkäufer frei, Vereinbarungen zu treffen, solange kein Rechtsverstoß im folgenden notariellen Kaufvertrag vorliegt. Genau dafür ist der Notar da, um zu gewährleisten, dass alles mit rechten Dingen zugeht und die Vertragsparteien auf potenzielle Gefahren aufmerksam zu machen. Sind die Nebenabsprachen kein Bestandteil des Vertrages, kann es zu eventuellen Diskrepanzen oder sogar juristischen Streitfällen kommen.

Zusätzliche Obacht ist bei Festlegung des Immobilienwertes im notariellen Kaufvertrag geboten. Setzt man beispielsweise den notariellen Kaufpreis geringer an als den tatsächlichen Immobilienwert, macht man sich des “Unterbriefens” strafbar. Da dieser Vorgang laut § 313 BGB als Scheingeschäft deklariert wird, wird der Kaufvertrag als nichtig erklärt. Zusätzlich fließt der Formmangel nach § 125 BGB ein. Da der notarielle Kaufpreis im Nachgang unter anderem die Gebühren für die Eintragung im Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer, die Kosten für den Notar sowie eine eventuelle Courtage für den (Immobilien-) Makler beeinflusst, besteht dabei die Versuchung diese Kosten so gering wie möglich zu halten.

 

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Notstromaggregate

Notstromaggregate stellen eine Versorgung mit elektrischer Energie sicher, sollte es zu einem Stromausfall kommen. Es gibt sie in verschiedenen Varianten, angefangen bei der mobilen 2- und 4-Takt Ottomotoren-Version, über das stationäre Dieselmotoren-Aggregat, bis hin zu Batteriespeichern, die aus Photovoltaikanlagen gewonnenen, überschüssigen Strom speichern.

Insgesamt unterscheiden sich die Notstromaggregate bezüglich Größe und Leistung. Kleinverbrauchern genügt sicherlich ein mobiles Kleingerät, um Licht und Strom für eine gewisse Zeit bereitzustellen. Der Betrieb erfolgt meist über einen 2- oder 4-Takt Ottomotor und darf ausschließlich im Freien stattfinden, da die dabei entstehenden Abgase gesundheitsgefährdend sind. Ebenso muss der dazugehörige Treibstoff ausschließlich außerhalb des Wohngebäudes, und zwar aufgrund von Explosionsgefahr, aufbewahrt werden.

Besteht ein höherer Energiebedarf, wie beispielsweise in Hochhäusern oder Mehrfamilienhäusern, ist ein stationärer Generator durchaus empfehlenswert und teilweise sogar vorgeschrieben. Bei Stromausfall gewährleistet er den Betrieb von Fahrstühlen, Löschanlagen und Notbeleuchtungen. Eine regelmäßige Inbetriebnahme und Wartung ist dabei unerlässlich, um potenzielle “Standschäden” wie Lagerfestsetzung oder chemischer Zerfall des Diesels zu unterbinden. Meist erhalten diese Art von Notstromanlagen Unterstützung von einer USV, einer unterbrechungsfreien Stromversorgung.

Sie sorgt dafür, dass in Sekundenbruchteilen die Stromversorgung weiterhin gewährleistet ist, bis die Aggregate für den Notstrom aktiv sind. Für bewohnte Hochhäuser finden sie seltener Anwendung. Häufiger kommen USV beispielsweise in Krankenhäusern, IT-Unternehmen mit Serverräumen oder Firmen mit chemischer Anlagensteuerung vor oder sind sogar gesetzlich vorgeschrieben, da es sonst zu nachhaltigen Schäden bei einem Unterbruch der Energieversorgung kommen kann.

Eine weitere Variante eines (Not-) Stromerzeugungsaggregates funktioniert über die Photovoltaikanlage auf dem Hausdach. Insgesamt besteht dieses System aus einer Brennstoffzelle, einem Elektrolyseur, einer Lüftungsanlage inklusive Wärmerückgewinnung sowie einem Speicher aus Lithium-Ionen-Batterien. Überschüssiger Solarstrom wird dabei zur Wasserstoffherstellung genutzt und in Druckgasflaschen gesammelt.

Zusätzlich zu der Investition in ein Notstromaggregat sind laufende Kosten für den Austausch von Betriebsmitteln wie Benzin oder Diesel, periodische Testläufe und Wartung einzukalkulieren, sollte es zu keinem Stromversorgungsunterbruch des öffentlichen Netzes kommen.

 

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Synonyme - Stromerzeugungsaggregat, Netzersatzanlage

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