Nachrang

Begriff Definition
Nachrang

Alle Rechte, die auf einer Immobilie lasten, werden in das Grundbuch eingetragen. Werden in das Grundbuch mehrere Rechte eingetragen, dann entsteht eine Rangordnung. Ein Recht mit Nachrang steht in der Reihenfolge hinter einem anderen Recht, dass dementsprechend einen Vorrang hat. Diese Rangfolge hat Auswirkungen, wenn Sicherheiten verwertet werden, denn Gläubiger mit vorrangigen Sicherheiten werden zuerst befriedigt.

Die Rangfolge spielt bei der Baufinanzierung eine Rolle. Wenn ein Haus gebaut oder gekauft wird, dann wird in der Regel eine Finanzierung bei der Bank abgeschlossen. Als Sicherheit lässt sich die Bank in das Grundbuch mit einer Grundschuld in der Höhe der Finanzierungssumme eintragen. Wenn dass das erste Darlehen für das Haus ist, dann ist diese Bank erstrangig in der Rangfolge.

Sollte es einen weiteren Finanzierungsbedarf geben, während die Erstschuld noch beglichen wird, dann kann ein weiteres Baudarlehen aufgenommen werden. Auch dieses Darlehen wird in das Grundbuch eingetragen, aber es ist nachrangig zu dem ersten Baudarlehen. Sollte es zu einem Zahlungsausfall kommen und das Haus muss zwangsversteigert werden, dann wird zuerst das erstrangige Darlehen bedient und aus der Restsumme dann die nachrangigen Darlehen. Aus diesem Grund sind Nachrangdarlehen in der Regel teurer als das Erstdarlehen. Um dieses Risiko abzufedern sind die Zinsen für Nachrangdarlehen höher angesetzt als für Erstdarlehen.

 

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