Rangvorbehalt
Begriff | Definition |
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Rangvorbehalt | Der sogenannte Rangvorbehalt spielt eine besondere Rolle bei der Eintragung der Rechte ins Grundbuch. Das Grundbuch ist ein offizielles Verzeichnis aller Grundstücke, der Eigentumsverhältnisse, sowie die mit dem Grundstück verbundenen Rechten und Lasten. Mit anderen Worten, das Grundbuch gibt Klarheit über dingliche Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit einem bestimmten Grundstück. Zu den eingetragenen Rechten und Lasten eines Grundstückes gehören auch Informationen zu den Grundschulden. Viele Hausbesitzer müssen für die Finanzierung eines Hauses ein oder mehrere Darlehen aufnehmen, bei denen sie eine Grundschuld als Sicherheit hinterlegen. Diese Grundschuld muss ins Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich wirksam zu sein. Mit Eintragung erhält dieses Recht einen Rang im Grundbuch. Bei mehreren eingetragenen Rechten spielt die Rangfolge eine entscheidende Rolle, wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt. Die Rangfolge wird durch die schriftliche Mitteilung ans Grundbuchamt bestimmt. Erhält das Grundbuchamt mehrere Anträge für dasselbe Grundstück an einem Tag, kann sogar die Uhrzeit, wenn möglich, für die Rangfolge entscheidend sein. Falls das nicht möglich ist, erhalten diese denselben Rang im Grundbuch. In Ausnahmefällen ist es möglich, die Rangfolge mithilfe eines Rangvorbehaltes zu ändern. Das kann für eine bessere Zinsvergaben bei einer späteren Darlehensaufnahme von Vorteil sein. Das bedeutet, dass ein bestimmter Rang im Grundbuch freigehalten wird. Allerdings müssen alle bereits eingetragenen Rechte dadurch einen Rang zurücktreten und dieses wiederum bedarf der Zustimmung aller Gläubiger, die dadurch im Rang zurückfallen und damit eventuell benachteiligt werden. Allerdings kann man den Rangvorbehalt nicht willkürlich beantragen und er muss ins Grundbuch eingetragen werden.
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Synonyme:
Rangfolge |