Begriff Definition
Gehrung

Unter einer Gehrung versteht man eine Eckverbindung zweier in einem Winkel aufeinander treffender Werkteile. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Gehrung den Winkel exakt halbiert. Weicht sie infolge ungenauer Arbeit auch nur um ein Minimum vom geforderten Winkel ab, ist es unmöglich eine genaue Verbindung entstehen zu lassen. Der Vorteil dieser Verbindungstechnik besteht darin, dass die Verbindungsflächen vergrößert werden und damit eine größere Stabilität erreicht wird. Klafft die Leimfuge etwas auf, ist sie nicht dauerhaft haltbar und sieht längst nicht so sauber aus, wie eine völlig dicht schließende Gehrungsfuge. Ein gutes manuelles Hilfsmittel, um eine Gehrmarkierung im 45° Winkel zu kennzeichnen, ist das Gehrmaß. Auch Gehrungssägen, die manuell oder sogar per Knopfdruck den Winkel verändern, können beispielsweise von Dachdeckern genutzt werden, um Holzbretter im gewünschten Winkel zu schneiden.

Sollen zwei Werkstücke unterschiedlicher Breite miteinander verbunden werden, dann wird von einer falschen Gehrung gesprochen. Der Unterschied zwischen der Gehrung und der falschen Gehrung besteht darin, dass bei der falschen Gehrung die beiden entstehenden Winkel unterschiedlich groß sind.

In der Praxis wird die Gehrung beispielsweise im Architekturmodellbau angewendet, wenn eine Eckverbindung zwischen zwei Wänden mit einer unterschiedlichen Stärke gebaut werden soll.

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Synonyme - Eckverbindung, Gehrungen
Gehschall

Vor allem bei schwimmend verlegten Böden wie Klick-Parkett oder Laminat kommt es verstärkt zu Geräuschen beim Betreten. Der Gehschall ist anders als der Begriff Trittschall nicht genormt, beschreibt aber (fast) das Gleiche. Harte Bodenbeläge sind lauter als weiche Beläge wie beispielsweise Teppich. Im Zuge gestiegener Nachfrage nach Hartbelägen und einem möglichst natürlichen Wohnumfeld gehört die Minderung von Beeinträchtigungen durch Larm, und damit auch von Gehschall, zu den Aufgaben von Planern und Ausführern beim Hausbau.

Gehschall

Das Begehen eines Bodens führt zu Geräuschen, die von Personen, die sich in demselben Raum aufhalten, wahrgenommen werden. Das kann das Klappern von Absätzen sein, aber auch das dumpfe Geräusch der Fersen beim Barfußgehen. Diese Geräusche werden dem Gehschall zugeordnet. Die Schallwellen reflektieren dabei an Festkörpern, wie Wände, Decken oder Möbeln und werden im menschlichen Ohr als Raumschall wahrgenommen. Ein schallschluckender Teppich gilt als einfachste Methode, den Gehschall zu reduzieren. Eine Trittschalldämmung führt entgegen weitläufiger Meinung nicht automatisch zur Reduzierung der Gehschallgeräusche, da die Dämmunterlage unter dem Bodenbelag liegt und nicht direkt auf ihm.

Trittschall

Werden diese Geräusche in anderen Räumen wahrgenommen, dann spricht der Bau-Spezialist vom Trittschall. Hier wandern die Geh-Geräusche über Wände und Decken in andere Geschosse oder zum Nachbarn. Der Bodenbelag gerät in Schwingung und verursacht den Schall. Dieser wird dann über Festkörper im Raum weitergeleitet und in hörbaren Luftschall umgewandelt. Eine Trittschalldämmung beim Verlegen von neuen Böden gehört zu den wirksamsten Maßnahmen, um Trittschall zu reduzieren. Wer die gleichzeitige Reduzierung von Geh- und Trittschall wünscht, sollte sich bei der Anschaffung einer Trittschalldämmung beraten lassen. Einige Hersteller bzw. Produkte (Tritt- und Gehschalldämmungen) können beide Probleme lösen, die Standard-Trittschalldämmung dagegen “schluckt” üblicherweise lediglich den Schall durch das Schwingen des Bodenbelages. Da der Begriff des Trittschalls definiert ist, wird er auch anhand eines Normenwerkes gemessen. Hier kommt die DIN EN ISO 140 zum Tragen.

Weitere Informationen zum Schallschutz erhalten Sie hier: https://www.hausbauberater.de/brandschutz-schallschutz

 

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Gelbbrenner

Der Begriff Gelbbrenner stammt aus der Heizungstechnik und steht für Öldruckzerstäubungsbrenner. Bei diesen Brennern verdampft der Ölnebel innerhalb der Flamme, wodurch die typische Gelbfärbung entsteht. Gelbbrenner sind die bei älteren Ölheizungen am häufigsten eingesetzten Brenner, werden aber durch ihre Nachteile zunehmend von moderneren Varianten abgelöst.

Aufbau und Funktion

Beim Gelbbrenner leitet eine Pumpe feinzerstäubtes Öl über eine Düse. Der dadurch entstehende Sprühnebel wird über einen elektrischen Lichtbogen entzündet und das nachströmende Heizöl verdampft. Durch die hohen Temperaturen und den Mangel an Sauerstoff kommt es zu erhöhten Stickoxidemissionen und Ruß. Die Abstrahlung der Rußpartikel erzeugt die für Gelbbrenner übliche leuchtend gelbe Flamme.

Ein weiteres Charakteristikum des Gelbbrenners ist eine Stauscheibe. Diese vermischt den Ölnebel mit der Verbrennungsluft und teilt diese in drei Luftströme auf, die als Primärluft mit dem Ölnebel vermischt werden, als Sekundärluft in den Brennraum gelangen und als zusätzliche Luft über seitliche Schlitze in den Brennraum strömen, um die Mischung von Verbrennungsluft und Ölnebel verbessern.

Gelbbrenner und Blaubrenner

Insbesondere ältere Gelbbrenner benötigen für den Verbrennungsvorgang viel Luft. Dies wiederum erhöht die Abgasmengen sowie die Rußzahl und steigert die Abgasverluste. In modernen Geräten ist eine Abgasrückführung für mehr Energieeffizienz und geringere Emissionswerte integriert, die diesen Nachteil zumindest teilweise ausgleicht.

Als moderne Alternative zum Gelbbrenner kommt heute vielfach der Blaubrenner zum Einsatz. Er funktioniert ähnlich, durch eine niedrigere Verbrennungstemperatur, geringere Verluste und niedrigeren Abgaswerten arbeiten Blaubrenner allerdings deutlich sauberer und effizienter.

Gelbbrenner sind auch heute noch auf dem Markt erhältlich und in der Anschaffung etwas günstiger. Langfristig zahlt es sich jedoch aus, bei einer Ölheizung einen Blaubrenner einzusetzen. Lediglich bei alten Ölheizungen, die ohnehin in absehbarer Zeit außer Betrieb genommen werden, kann sich die Anschaffung eines neuen Gelbbrenners noch lohnen.

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Synonyme - Öldruckzerstäubungsbrenner
Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum wird im deutschen Wohnungseigentumsgesetz WEG geregelt. Es besagt, dass alles auf einem Grundstück, welches nicht Teil des Sondereigentums oder das Eigentum eines Dritten ist, dem Gemeinschaftseigentum unterliegt. Zum Beispiel gehören in einem Wohnhaus mit Eigentumswohnungen alle Anlagen, Gebäudeteile und Einrichtungen des Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum. Jedoch unterliegt jede Eigentumswohnung dem Sondereigentum und kann daher nicht von der Gemeinschaft genutzt werden.

Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Trockenkeller, Waschräume, Fahrradkeller sowie das Grundstück. Es sind Gebäudeteile, die der gesamten Eigentümergemeinschaft dienen. Eine sogenannte Teilungserklärung definiert, was zum Gemeinschaftseigentum gehört. Deswegen sollte jeder Käufer vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung sorgfältig lesen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Wohnungseigentümern zusammen verwaltet und instandgehalten.

Bestimme Bestandteile des Gebäudes gehören zwingend dem Gemeinschaftseigentum an, wie beispielsweise tragende Wände, Treppen und konstruktive Bestandteile. Diese können nicht dem Sondereigentum übertragen werden. Selbst die Fenster in einer Wohnung gehören dem Gemeinschaftseigentum an. Sie können nicht durch eine Vereinbarung mit dem Wohnungseigentümer zum Sondereigentum erklärt werden. Fußbodenbeläge innerhalb einer Wohnung gehören allerdings dem Sondereigentum an.

Der Eigentümer einer Wohnung besitzt das Sondereigentumsrecht für seine Wohnung und ist damit für diese zuständig. So grenzt sich das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum ab. Die Unterscheidung zwischen dem Gemeinschaftseigentum und dem Sondereigentum ist wichtig, denn er entscheidet, wie hoch die Anteile des Eigentümers an den Kosten für Reparaturen oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind. In der Teilungserklärung wird genau definiert, welche Hausbestandteile zu welchem Eigentum zählen und dementsprechend können die Gemeinschaftskosten berechnet werden.

 

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Gemeinschaftsordnung

Eine Gemeinschaftsordnung ist eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer in einem Gebäude. Sie regelt alle Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft und ist als ein Bestandteil der Teilungserklärung rechtlich bindend. Sie wird durch das Wohnungseigentumsgesetz WEG § 10 geregelt. Die Gemeinschaftsordnung eignet sich dafür, besonders schwer zu handhabende Besonderheiten geschickt mit den Wohnungseigentümer zu regeln. Sie kann flexibel geschaltet werden, dient dem Schutz der Interessen und dem Wohl aller Eigentümer.

Ist eine Gemeinschaftsordnung einmal durch den Grundstückseigentümer festgelegt, wird diese zusammen mit der Teilungserklärung an die Wohnungseigentümer übergeben, steht aber über ihr und wird auch ins Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, falls ein Wohnungseigentümer seine Wohnung verkauft, gilt die Gemeinschaftsordnung auch für den nächsten Besitzer. Nach bereits erfolgter Teilungserklärung haben Wohnungseigentümer die Möglichkeit, ihre Zustimmung notariell beglaubigen lassen.

Falls nachträgliche Änderungen gewünscht werden, ist dass nur möglich, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen und diese notariell beglaubigte wird. In der Praxis ist das ein schwieriges Unterfangen, da ein einstimmiger Beschluss dafür notwendig ist.

Im seltenen Falle einer nicht bestehenden Gemeinschaftsordnung regelt sich die Wohnungseigentümergemeinschaft ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des WEG und des BGB.

 

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Geschossflächenzahl

Die Geschossflächenzahl, kurz GFZ, ist das Verhältnis zwischen der Gesamtnutzfläche, die ein Gebäude hat oder haben darf und der Gesamtfläche des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht. Das Verhältnis wird bestimmt, indem die Gesamt- oder Bruttogeschossfläche des Gebäudes durch die Bruttofläche des Grundstücks geteilt wird. Ein höheres Verhältnis bei der Geschossflächenzahl weist eher auf einen dichten oder städtischen Bau hin.

Die GFZ berücksichtigt die gesamte Grundfläche eines Gebäudes, also jedes einzelne Stockwerk und nicht nur die Grundfläche des Gebäudes. Ausgenommen von der Quadratmeterzahlberechnung sind unbewohnbare Bereiche wie Keller, Parkhäuser, Treppen und Aufzugsschächte. Gebäude mit einer unterschiedlichen Anzahl von Stockwerken können denselben GFZ-Wert haben.

Die Geschossflächenzahl wird wahrscheinlich in der Zukunft stark variieren, weil die Bevölkerungsdynamik, die Wachstumsmuster in den Ballungsgebieten und die Bautätigkeiten im Allgemeinen Schwankungen unterliegen. Und auch weil das Grundstücks, auf dem sich ein Gebäude befindet, unterschiedlich genutzt wird. So weisen Industrie-, Wohn-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und nicht landwirtschaftliche Gebäude unterschiedliche Bebauungsfaktoren auf, sodass sie typischerweise ebenfalls unterschiedliche GFZ’s aufweisen.

Eine niedrige GFZ ist im allgemeinen ein deutliches Warnzeichen für die Konjunktur in der Baubranche. Viele Branchen, vor allem die Immobilienbranche, streben nach einen hohen GFZ, um Raum- und Landressourcen zu erschließen. Ein erhöhte GFZ ermöglicht es einem Bauentwickler, mehr Bauprojekte abzuschließen, was unweigerlich zu höheren Umsätzen und einem größeren Angebot zur Deckung der Nachfrage führt.

Die Regierung hat Vorschriften und Beschränkungen zur Geschossflächenzahl in der Baunutzungsverordnung § 20 BauNVO festgelegt.

 

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Synonyme - GFZ
Gesetzliche Baustandards

Gesetzliche Baustandards legen die Mindeststandards für den Bau von Gebäuden fest. Der Hauptzweck von gesetzlichen Baustandards besteht darin, die öffentliche Gesundheit, Sicherheit und das allgemeine Wohlergehen zu schützen, da sie sich auf den Bau und die Belegung von Gebäuden und Bauwerken beziehen. Sie werden durch verschiedene Bauvorschriften, Baunormen und andere geltende Gesetze festgelegt und sollen sicherstellen, dass die Bauwerke die Mindestanforderungen an Wohnen, Brandschutz und Gesundheit erfüllen. Diese gelten für den privaten wie auch für den gewerblichen Bereich.

Abgesehen von Sicherheitsstandards die eingehalten werden müssen, gelten die gesetzlichen Baustandards auch im Hinblick auf die Einhaltung der erforderlichen energie- und umweltschutzplanerischen Regelungen beim Bau von neu errichteten Häuser, aber auch bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Für öffentliche Gebäude liegen die gesetzlichen Baustandards meist höher als für Privathäuser. Darüber hinaus müssen immer die aktuellen Regelungen des Gesetzes und der gültigen Verordnungen beim Hausbau eingehalten werden.

Vorrangig über die gesetzlichen Bauvorschriften, gilt immer die aktuelle Gesetzgebung. Sollte sich hierbei ein Widerspruch mit den geforderten Standards ergeben, sind die Bauvorschriften dem Gesetz anzupassen. Daneben kann von einzelnen Anforderungen abgewichen werden, wenn ein wirtschaftlicher Vorteil nachgewiesen werden kann. Der Nachweis für einen wirtschaftlichen Vorteil muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Ein entsprechender Nachweis sollte wenn möglich bereits im Rahmen der Bauplanung / Baugenehmigung vorgebracht und die notwendigen Abweichungen bereits dann dokumentiert werden.

Gesetzliche Bauvorschriften fördern der Einheitlichkeit des Gesetzes über die Errichtung von Gebäuden in den Zuständigkeitsbereichen der lokalen Behörden / Gemeinden sowie die Einhaltung von Baunormen und der damit verbundenen Bauvorschriften.

 

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Gewerbeimmobilie

Jede Immobilie, die ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet wird, ist eine gewerbliche Immobilie. Das können Einkaufszentren, Hotels, Einzelhandelsgeschäfte, Lagerhäuser, Restaurants, Industrieräume, Bauernhöfe, Bürogebäude und sogar freie Grundstücke sein, wenn sie von der lokalen Gemeinde als Gewerbeimmobilien ausgewiesen wurden.

In den meisten Fällen kann eine Person kein Geschäft auf einem Wohngrundstück oder ein Wohnhaus auf einem Gewerbeobjekt bauen. Das liegt daran, dass Gewerbeimmobilien bestimmte Standards haben müssen, die der Eigentümer oder Bauherr beim Bau einer gewerblichen Immobile beachten muss. Diese können von der Art des Gebäudes bis hin zur Mindestanzahl von Parkplätzen reichen. In vielen Fällen befinden sich Gewerbeimmobilien in bestimmten Gebieten nebeneinander, um jegliche Störungen innerhalb von Wohngemeinschaften zu verhindern. Gewerbeimmobilien haben im Vergleich zu anderen Arten von Immobilien auch andere Steuersätze.

Gewerbeimmobilien werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Industrielle Immobilien
    Diese umfassen normalerweise schwere Produktion, zum Beispiel von Bauteilen, leichte Montage und Lager. Diese Arten von Immobilien sind in der Regel groß, meist Hallen, beinhalten schwere Maschinen und haben in der Regel einen einfachen Zugang zur Autobahn. Manche haben auch Büroräume auf dem Grundstück.

  • Büroimmobilien
    Diese befinden sich normalerweise in städtischen und vorstädtischen Gebieten. Außerhalb von Großstädten können das sogenannte Büroparks, häufig kombiniert mit einem Einkaufzentrum, sein.

  • Einzelhandelsimmobilien
    Sie gehören zu den häufigsten Gewerbeimmobilien. Diese umfassen Einkaufszentren, Gemeindezentren und regionale Handelszentren. Sie sind unterschiedlich groß und beherbergen möglicherweise nur ein oder auch hunderte einzelner Geschäfte und Betriebe.

  • Hotels
    Auch diese gelten auch als Gewerbeimmobilien, unabhängig von ihrer Größe oder Typ.
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Gewerk

Gleichwohl der Begriff Gewerk sowohl in der Fachliteratur als auch in Ausschreibungen regelmäßig zu finden ist, gibt es keine verbindliche Definition dafür. Am Bau ist es ein Überbegriff, der eine Vielzahl von handwerklichen und bautechnischen Teilleistungen im Bauwesen abdeckt. Der Begriff beschreibt eine spezielle Teilleistung am Gesamtbau, wie zum Beispiel Klempner, Elektriker, Maler, Fliesenleger, Dachdecker und viele mehr. Grundsätzlich werden Gewerke in zwei Kategorien eingeteilt:

1. Die klassische Einordnung von Gewerken:

Dazu gehören die

  • Baumeisterarbeiten,
  • Beton- und Stahlbetonarbeiten,
  • Dachdeckerarbeiten,
  • Elektroinstallationsarbeiten,
  • Fliesenlegerarbeiten,
  • Klempnerarbeiten,
  • Mauerarbeiten und
  • Zimmerer- und Holzbauarbeiten,

2. tiefes Gewerk gemäß VOB Teil C (VOB/C):

Dazu zählen:

  • Baumeisterarbeiten
  • Beton- und Stahlbetonarbeiten
  • Erdarbeiten

Es werden bei einem Bauprojekt verschiedene Fachfirmen benötigt, deren Leistungen, in Gewerke geliedert, jeweils einer Teilaufgabe an der Gesamtbauleistung entsprechen. Dass die VOB die Gewerkeaufteilung noch detaillierter als in der Baubranche üblich aufteilt, ist der Tatsache geschuldet, dass größere öffentliche Bauaufträge nach der VOB ausgeschrieben werden müssen. Sinn der Sache soll sein, dass auch kleinere Unternehmen an umfangreichen Bauprojekten beteiligt werden können. Bei einer Vergabe an einen Generalunternehmer wäre dies eher unwahrscheinlich, weil kleinere Firmen in der Regel nicht die komplette Bandbreite an Gewerken anbieten können.

 

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Giebel

Ein Giebel ist eine dreieckige Wand, die von einem schrägen Dach gebildet wird. Das Dach selbst wird nicht als Giebel bezeichnet. Der Giebel ist die Fläche, die sich bei einem Haus an der Stirnseite des Daches befindet. Einen Giebel findet man im Allgemeinen in einem Satteldach. Er sollte nicht nur ästhetisch ansprechend sein, sondern auch verhindern, dass Wasser in den Schnittpunkt zwischen Wand und Dach eindringen kann. Das kann erreicht werden, indem das Dach über die Oberseite der Stirnwände getragen wird oder indem die Stirnwände über das Dach angehoben werden, um eine Brüstung zu bilden, die mit einer wasserdichten Kappe abgedeckt ist.

Ein Gebäude mit einem Satteldach kann ein Frontgiebel, ein Seitengiebel oder ein Kreuzgiebel haben. Kreuzgiebelgebäude haben sowohl vorne als auch seitlich Giebel und können mit einem Dachreiter erhöht werden.

Das Design von Dachgiebeln hat sich über die letzten Jahre verändert und kann hinsichtlich seines Umrisses verschiedene Formen annehmen. Giebel auf Dächern mit einer steilen Neigung, werden abgestuft oder mit gebogenen Formen versehen, die mit Grotesken, Statuen, Schriftrollen und so weiter verziert sind.

Ein anderes Beispiel ist ein Krähenstufengiebel, auch als Stufengiebel bekannt, der die Form eines Treppenstufenmusters an der Oberseite der Stein- oder Ziegelabrüstungswand hat, die über die Dachlinie hinausragt. Sie können mit integrierten Fenstern oder Lüftungsschlitzen gestaltet werden. Giebel können sich in fantasievollen Designs oder häufiger in Brüstungen über die Dachlinie erstrecken.

Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/fachbegriffe/dachgiebel

 

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