Brandschutz
Begriff | Definition |
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Brandschutz | Maßnahmen, die Brände in Bauobjekten, verhindern sollen, werden als Brandschutz bezeichnet. Durch diese Maßnahmen wird versucht, dass Brände nicht entstehen oder sich ausbreiten. Um diese Maßnahmen umzusetzen, sind zahlreiche Normen, Richtlinien und Gesetze erforderlich. Der Begriff Brandschutz wird in 3 Kategorien eingeteil: Dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Kategorie baulicher BrandschutzDer bauliche Brandschutz beschäftigt sich mit dem Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sowie den Konstruktionsweisen von Bauobjekten. Dabei wird das Brandverhalten von Baustoffen und die Feuerresistenz der Bauelemente berücksichtigt. Die Fluchtwegplanung und auch Zufahrtswege für die Feuerwehr sind ein wichtiger Aspekt, der bei dem Brandschutz beachtet werden muss. Auch die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes im Brandfall wird im baulichen Brandschutz definiert. Der Oberbegriff Brandschutz gliedert sich in den baulichen Brandschutz sowie den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Dabei befasst sich der bauliche Brandschutz mit dem Brandverhalten von Baustoffen und anderen Bauprodukten sowie mit der grundsätzlichen Konstruktionsweise von Gebäuden. Kategorie anlagentechnischer BrandschutzDer anlagentechnische Brandschutz beschäftigt sich mit technischen Anlagen und Einrichtungen, die dem Zweck dienen, den Brandschutz zu verbessern. Dazu gehört zum Beispiel auch das Anbringen von Rauchmeldern, Feuerlöschanlagen usw. Kategorie organisatorischer BrandschutzZum organisatorischen Brandschutz werden Einsätze von Brandschutzbeauftragten, die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnungen sowie Brandschutzplänen und ähnliche Maßnahmen gezählt. Wichtig zu wissen:
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Synonyme:
Brandschutzanforderungen |