Gemeinschaftseigentum
Begriff | Definition |
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Gemeinschaftseigentum | Das Gemeinschaftseigentum wird im deutschen Wohnungseigentumsgesetz WEG geregelt. Es besagt, dass alles auf einem Grundstück, welches nicht Teil des Sondereigentums oder das Eigentum eines Dritten ist, dem Gemeinschaftseigentum unterliegt. Zum Beispiel gehören in einem Wohnhaus mit Eigentumswohnungen alle Anlagen, Gebäudeteile und Einrichtungen des Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum. Jedoch unterliegt jede Eigentumswohnung dem Sondereigentum und kann daher nicht von der Gemeinschaft genutzt werden. Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Trockenkeller, Waschräume, Fahrradkeller sowie das Grundstück. Es sind Gebäudeteile, die der gesamten Eigentümergemeinschaft dienen. Eine sogenannte Teilungserklärung definiert, was zum Gemeinschaftseigentum gehört. Deswegen sollte jeder Käufer vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung sorgfältig lesen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Wohnungseigentümern zusammen verwaltet und instandgehalten. Bestimme Bestandteile des Gebäudes gehören zwingend dem Gemeinschaftseigentum an, wie beispielsweise tragende Wände, Treppen und konstruktive Bestandteile. Diese können nicht dem Sondereigentum übertragen werden. Selbst die Fenster in einer Wohnung gehören dem Gemeinschaftseigentum an. Sie können nicht durch eine Vereinbarung mit dem Wohnungseigentümer zum Sondereigentum erklärt werden. Fußbodenbeläge innerhalb einer Wohnung gehören allerdings dem Sondereigentum an. Der Eigentümer einer Wohnung besitzt das Sondereigentumsrecht für seine Wohnung und ist damit für diese zuständig. So grenzt sich das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum ab. Die Unterscheidung zwischen dem Gemeinschaftseigentum und dem Sondereigentum ist wichtig, denn er entscheidet, wie hoch die Anteile des Eigentümers an den Kosten für Reparaturen oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind. In der Teilungserklärung wird genau definiert, welche Hausbestandteile zu welchem Eigentum zählen und dementsprechend können die Gemeinschaftskosten berechnet werden.
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