Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Begriff | Definition |
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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) | Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Auftragsvergabe und die Ausführung von öffentlichen Bauprojekten beinhaltet. Dieses Regelwerk wird jedoch oft auch privaten Bauverträgen zugrunde gelegt. Früher bezeichnete man die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen auch als Verdingungsordnung. Es handelt sich bei dieser Ordnung jedoch nicht um ein Gesetz, sondern um eine Art „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ für Bauleistungen. Daher muss die Gültigkeit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in jedem Bauvertrag schriftlich vereinbart werden.Die Ordnung gliedert sich in drei Teile.
Das Regelwerk wird gemeinsam vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. herausgegeben und stetig aktualisiert. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind die Regelungen der VOB modern. Sie sollen eine effiziente und nachhaltige Vergabe von öffentlichen Aufträgen gewährleisten. Das Vergabeverfahren ist transparent und fair.
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Synonyme:
VOB |