Gemeinschaftsordnung

Begriff Definition
Gemeinschaftsordnung

Eine Gemeinschaftsordnung ist eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer in einem Gebäude. Sie regelt alle Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft und ist als ein Bestandteil der Teilungserklärung rechtlich bindend. Sie wird durch das Wohnungseigentumsgesetz WEG § 10 geregelt. Die Gemeinschaftsordnung eignet sich dafür, besonders schwer zu handhabende Besonderheiten geschickt mit den Wohnungseigentümer zu regeln. Sie kann flexibel geschaltet werden, dient dem Schutz der Interessen und dem Wohl aller Eigentümer.

Ist eine Gemeinschaftsordnung einmal durch den Grundstückseigentümer festgelegt, wird diese zusammen mit der Teilungserklärung an die Wohnungseigentümer übergeben, steht aber über ihr und wird auch ins Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, falls ein Wohnungseigentümer seine Wohnung verkauft, gilt die Gemeinschaftsordnung auch für den nächsten Besitzer. Nach bereits erfolgter Teilungserklärung haben Wohnungseigentümer die Möglichkeit, ihre Zustimmung notariell beglaubigen lassen.

Falls nachträgliche Änderungen gewünscht werden, ist dass nur möglich, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen und diese notariell beglaubigte wird. In der Praxis ist das ein schwieriges Unterfangen, da ein einstimmiger Beschluss dafür notwendig ist.

Im seltenen Falle einer nicht bestehenden Gemeinschaftsordnung regelt sich die Wohnungseigentümergemeinschaft ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des WEG und des BGB.

 

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