Begriff Definition
Wertgutachten

Ganz einfach ausgedrückt ist ein Wertgutachten oder auch Immobilienbewertung der Prozess, bei dem ein Immobilienmakler oder ein unabhängiger Gutachter eine Schätzung des Werts eines Hauses plus Grundstückes vornimmt. Ein Wertgutachten basiert auf verschiedenen Faktoren wie Lage, Größe und Zustand der Immobilie. Es wird auch die Haustechnik und der Zustand der Bausubstanz berücksichtigt.

Eine Immobilienbewertung hilft dabei, einen fairen Angebotspreis basierend auf dem aktuellen Wert eines Hauses zu bestimmen. Ein Gutachter vergleicht dafür die Immobilie auch mit anderen in der Region, die kürzlich verkauft wurden oder dem Verkauf zur Verfügung stehen. Es wird empfohlen, das mindestens 3 unabhängige Bewertungen von verschiedenen Immobilienmaklern oder unabhängigen Gutachtern einzuholen, damit der wahre Wert einer Immobilie ermittelt werden kann.

Ein Verkehrsgutachten enthält nicht nur eine nachvollziehbare Erklärung zur Wertermittlung, sondern ist auch rechtlich vor dem Gericht oder bei Behörden zugelassen. Ein vollständiges Wertgutachten ist in der Regel 20 bis 30 Seiten lang und die Erstellung dauert bis zu 4 Wochen.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit ein Kurzgutachten erstellen zu lassen. Dieses umfasst 10 bis 15 Seiten und entspricht eher einer fundierten Werteinschätzung der Immobilie. Diese Art von Guthaben hat keine Gültigkeit vor Gericht.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/immobilienbewertung.

 

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Windlast

Die Windlast besitzt einen äußeren Einfluss auf Gebäude und Bauteile und ist in vielen Bereichen der Haustechnik von Bedeutung. Besonders bei der statischen Berechnung von Solaranlagen muss die Windlast miteinbezogen werden. Außerdem spielt sie bei der Planung von Dächern, Dachflächenheizungen, Außenjalousien, Markisen sowie Rollläden eine bedeutende Rolle. Wie sich Windlasten auf ein Gebäude auswirken und dementsprechend bei der Bauplanung zu beachten sind, hängt vom Gebäudestandort, der Geländehöhe und der Bauwerkshöhe ab.

Windlasten wirken auf die gesamte Fläche und parallel zum Boden. Auch der windabhängige Druck beziehungsweise Überdruck, der auf der dem Wind zugewandten Seite sowie ein Unterdruck, der auf der dem Wind abgewandten Seite beeinflusst, ist zu beachten.

Sämtliche von außen stattfindenden Einwirkungen auf die Tragwerksplanung von Hochhäusern sind in der DIN EN 1991 (Eurocode 1) geregelt. In den Anhängen sind gebietsabhängige Einflussfaktoren wie Standort und Höhe des Geländes einbezogen. Für Deutschland sind in der DIN EN 1991-1-3 vier separate Windzonen geregelt. Relevante Übersichten der deutschen Windzonen stellt das Deutsche Institut für Bautechnik zu Verfügung. Sie sind nach Vewaltungsgrenzen sortiert. Standortbedingte Topografieunterschiede werden im Eurocode 1 geregelt. Über die Lastannahmen der kategorisierten Zonen werden die entsprechenden Druckwerte, der von außen einwirkenden Lasten in Bezug auf die zu befestigenden Bauteile für den konkreten Standort ermittelt. Die errechneten äußeren Lasten sowie die Gewichtslasten einer Konstruktion werden unter Berücksichtigung von Teilsicherheitswerten und Kombinationsfaktoren überlagert. Dies ist in der DIN EN 1993-1-1 (Eurocode 3) geregelt. Der Entwurf einer Konstruktion muss den resultierenden Lastfallkombinationen bezüglich der Tragfähigkeit und Standsicherheit entsprechen. Notwendige Maßnahmen für die Maßnahme einer notwendigen Beschwerung der Baukonstruktion können rechnerisch ermittelt werden.

Für gleichwertige Konstruktionen müssen demnach standortbedingt unterschiedliche Lastenannahmen berücksichtigt werden.

 

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Windzonen

Beim Bau eines Hauses sind viele Gegebenheiten der Umgebung zu beachten, unter anderem auch der Wind oder besser gesagt die Windzone oder Windlastzonen in der sich das zu bebauende Grundstück befindet. Die vorherrschende Windlastzone ist ausschlaggebend für die Windlast, der vorhandene Gebäude bei Wind ausgesetzt werden.

In Deutschland gibt es 4 Windzonen mit unterschiedlichen Grundgeschwindigkeiten, diese sind in der Windzonenklassifizierung, die der DIN 1055-4 oder dem Eurocode 1 unterliegen, näher erklärt. Für die Windlastzonen wurden über flachem Grund gemittelte Windgeschwindigkeiten in einer Höhe von 10m angenommen und dann in in die 4 Windlastzonen eingeteilt. Die Nordsee beispielsweise liegt in der Zone 4 und hat eine höchste mittlere Windgeschwindigkeit von 30,0 m/s. In Zone 1 zum Vergleich liegt sie bei 22,5 m/s.

Die Windlast ist bei der statischen Berechnung des geplanten Hauses zu beachten. Es müssen dann der Staudruck des Windes und die zu erwartenden Auswirkungen von möglichen Windböen exakt ermittelt werden. Besonders bei hohen Gebäuden können durch auftretende Winde ungeahnte Schwingungen entstehen und dadurch möglicherweise auftretende Schäden, diesen gilt es durch sorgfältige Berechnungen vorzubeugen. Bei dem zu fertigenden Gebäude müssen alle Bauteile, das heißt die Wände, das Dach, die Fenster, die Gründung , einfach das gesamte Tragwerk, miteinander abgestimmt sein. Natürlich ist dann auch ein fachgerechter Bau wichtig. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Haus den zu erwartenden wirkenden Lasten und Kräften standhalten kann.

 

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Synonyme - Windlastzonen
Winterbauschutz

Die Begriffe Winterbauschutz oder Schlechtwetterschutz beziehen sich auf den Schutz der Bautätigkeit bei Kälte, Schnee und Eis. In der DIN 276 werden diese Kosten unter der Kostengruppe 597 "Zusätzliche Maßnahmen" aufgeführt. Der Winterbauschutz umfasst unter anderem Heißwasser für Betonmischungen sowie Additive zum Beschleunigen und Verhindern des Einfrierens von Beton. Die zusätzliche Verwendung von Winterschutzdecken zum Verhindern des Einfrierens des Betons, andere Heizanwendungen oder auch das Schneeräumen auf einer Baustelle sind Teile des Winterbauschutzes.

Auftragnehmer müssen ihre Projekte gemäß den Wetterbedingungen planen, um die ordnungsgemäße finanzielle Vorbereitung für den Betrieb im Winter zu ermöglichen. Genauso sind besondere Vorkehrungen für heißes Wetter und Schlechtwetter erforderlich.

Das Bauen unter schlechten Witterungsbedingungen und insbesondere bei Schnee und Kälte kann es kostspielig für den Bauherren werden. Die erschwerten Bedingungen in den Wintermonaten beeinträchtigen effektives Arbeiten, was häufig zu Verzögerungen am Bau führt.

Insbesondere für Bauherren, deren Bauvorhaben im Spätherbst oder zum Winteranfang startet, ist eine ordnungsgemäße Verwaltung und Budgetplanung von großer Bedeutung.
Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/hausbau-winter

 

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Synonyme - Schlechtwetterschutz
Wintergarten

Historisch steht der Begriff Wintergarten für einen großzügig proportionierten Glaspavillon im Wintergartenstil. Sie wurden normalerweise für den Anbau von Pflanzen in Häusern genutzt.

Ein Wintergarten kann auch als zusätzlicher Wohnraum, der exzellent mit Frischluft versorgt ist, angesehen werden. Sie sind beliebt bei neu gebauten Häuser, aber auch als Anbau in einem bestehenden Haus. In Wohngebäuden wo sie manchmal auch auf den Dach zufinden sind bezeichnet man sie als Dachgärten. Wintergärten können auch ein separat stehendes kleines Gebäude sein. Wintergärten bestehen größtenteils aus Glas. Aufgrund der Verglasung ist keine konventionelle Heizungstechnik notwendig. Sie nutzen die Vorteile des Glashauseffekts. Um den Glashauseffekt bestens zu nutzen, sollte ein Großteil der Fassade nach Süden ausgerichtet sein. Dadurch wird der Wintergarten selbst bei geringer Sonneneinstrahlung aufgewärmt.

Es gibt drei verschiedene Arten von Wintergärten:

  1. Den kalten, in welchem die Temperaturen unter 12 °C liegen
  2. Den mittelwarmen, dessen Temperaturen zwischen 12- 19 °C liegen
  3. Den warmen, mit Temperaturen über 19 °C

Wintergärten sind eine tolle Alternative, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Sie sind ideal, um eine grüne Oasis zu kreieren oder einen Raum mit einem wunderschönen Ausblick, indem man sich einfach nur entspannen kann. Einen Wintergarten kann man vielseitig und ganzjährig nutzen.

Hinweis:
Für einen nachträglichen Anbau eines Wintergartens ist eine Baugenehmigung vonnöten. Es ist vorteilhaft einen Wintergarten in die Bauplanung aufzunehmen. Ebenso muss berücksichtigt werden, dass sie den Vorschriften der Energieeinsparverordnung unterliegen.

Mehr Informationen zum Thema Wintergärten und deren Planung finden Sie hier:  hausbauberater.de/bauwissen/wintergarten-planen-bauen.

 

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Wirkungsgrad

Der Wirkungsgrad ist ein Fachbegriff aus der Thermodynamik und auch im Baubereich ein wichtiger Begriff. Im Bereich der Fotovoltaik beispielsweise werden Stromspeicher sowie Solarzellen mit einem Wirkungsgrad bewertet. Dadurch, dass die Weiterentwicklung dieser Technologien beständig voranschreiten, verbessern sich die Wirkungsgrade in der Fotovoltaik auch.

Speichersysteme, die elektrische Energie speichern und nach Bedarf wieder abgeben, gibt es viele. Grundsätzlich wird zwischen Kurzzeit- und Langzeitspeichern unterschieden. Kurzzeitspeicher besitzen die Möglichkeit, elektrische Energie über Stunden und Tage zu speichern. So weisen beispielsweise Kondensatoren oder Spulen einen Wirkungsgrad von achtzig bis neunzig Prozent vor. Wichtig ist der Wirkungsgrad in der Photovoltaik bei Solarzellen. Solarzellen besitzen heutzutage einen Wirkungsgrad von achtzehn bis zwanzig Prozent. An einer Steigerung des Wirkungsgrades wird ständig gearbeitet. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass durch eine verbesserte Effizienz, zu hohe Herstellungskosten ausbleiben.

Auch beim Brennwert-Heizkessel spielt der Wirkungsgrad eine wichtige Rolle. Der Wirkungsgrad einer Heizung ist die Wärmeleistung eines Heizkessels bezüglich der zugeführten Energie, die durch die Verbrennung eines Brennstoffes stattfindet. Wird der Wirkungsgrad über eine längere Dauer in unterschiedlichsten Situationen errechnet, sprechen wir von einem Nutzungsgrad. Praxisbezogen werden meistens zwei Wirkungsgrade ermittelt: Das sind der Kesselwirkungsgrad und der Feuerungstechnische Wirkungsgrad.
Wirkungsgrade werden mit dem Heizwert als auch mit dem Brennwert errechnet. Der Heizwert berücksichtigt die Energiezufuhr während der Verbrennung eines Brennstoffes. Wird der Wirkungsgrad mit einem Brennwert errechnet, kommt zusätzlich die Energie, die im Abgas steckt und bei der Kondensation Wasser freisetzt, hinzu. Praxisbezogen bedeutet dies jedoch nicht, dass eine Heizung mit einem Wirkungsgrad von über einhundert Prozent mehr Energie abgibt als durch eine Verbrennung erzeugt wird. Meistens entstehen Wirkungsgrade über einhundert Prozent nur in der Theorie.

Wirkungsgrade einer Heizung werden von den Herstellern angegeben, damit Käufer die Effizienz der jeweiligen Heizgeräte miteinander vergleichen können.

 

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Wohnbebauung

Von einer Wohnbebauung spricht man dann, wenn ein Baugebiet ausschließlich oder überwiegend mit Wohnbauten bebaut ist. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten nach deutschem Bauplanungsrecht der Fall. Zur Wohnbebauung gehören Eigenheime wie Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser ebenso wie Mehrfamilienhäuser.

Welche Gebäude gehören zur Wohnbebauung?

Als Wohnbebauung zählen alle Gebäude, die für dauerhaftes Wohnen geeignet sind, unabhängig davon, ob sie selbstbewohnt sind oder vermietet werden. Die Spanne reicht vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus. Nicht als Wohnbebauung gelten Gebiete, die mit Wochenend- oder Ferienhäusern bebaut sind, da diese ausdrücklich nur für den vorübergehenden Aufenthalt und nicht als dauerhafter Wohnort zugelassen sind.

Wohngebiete im deutschen Bauplanungsrecht

Die Bauleitplanung weist im Flächennutzungsplan, bzw. im Bebauungsplan die Flächennutzung einer Gemeinde aus. Eine dieser Nutzungsarten ist das Wohngebiet, das wiederum in vier Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeteilt ist:

  • Kleinsiedlungsgebiete
    Dies sind Baugebiete, in denen die Wohnbebauung vorwiegend aus Kleinsiedlungen besteht, zulässig sind außerdem landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen mit gartenbaulicher Nutzung und Kleintierhaltung.

  • Reine Wohngebiete
    Diese dienen ausschließlich dem Wohnen, weiterhin zulässig sind Läden und Unternehmen, die das ungestörte Wohnen nicht beeinträchtigen, zum Beispiel kleinere Beherbergungsgebiete (Pensionen) oder soziale Einrichtungen.

  • Allgemeine Wohngebiete
    Hier findet sich vorwiegend Wohnbebauung, weiterhin zulässig sind Läden, Gaststätten und Handwerksbetriebe sowie ausnahmsweise auch Hotels, Tankstellen oder Verwaltungsbauten.

  • Besondere Wohngebiete
    Sie sind neben der Wohnbebauung auch andere Nutzungen erlaubt, wenn sie für das Wohngebiet typisch und mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Dazu gehören Gewerbe, Hotels und Gaststätten oder Büros.

All diesen Bebauungsarten ist gemeinsam, dass vorwiegend Wohnbebauung vorhanden ist und andere Nutzungsarten nur begrenzt und reglementiert möglich sind.

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Wohneigentum

Der Sammelbegriff beschreibt alle zum Wohnzweck genutzten persönlichen Immobilien. Dagegen zählen unbebaute Grundstücke, Geschäftshäuser, Ladengeschäfte, Bürogebäude, Lagerhallen oder Mietwohnungen nicht zum Wohneigentum. Immer mehr Bauherren zieht es in die eigenen vier Wände. Das liegt auch an den historisch niedrigen Bauzinsen und der Tatsache, dass Erspartes auf dem Konto keine Zinsen mehr einbringt.

Wohneigentum ist auch aus Gründen der Altersvorsorge sinnvoll. Die im Alter selbst bewohnte und bezahlte Immobilie schützt vor Altersarmut, unter der immer noch viele Menschen trotz hohem Rentenniveau leiden. Wohneigentum wird neben Aktien besonders als langfristige Geldanlage geschätzt. Trotz der niedrigen Bauzinsen ist die Wohneigentumsquote in Deutschland im europäischen Vergleich noch immer sehr gering.

Unter Wohneigentum werden grundsätzlich Immobilien geführt, die zu Wohnzwecken von den Besitzern selbst bewohnt werden. Dabei kann es sich um eine Wohnung oder ein Haus handeln. Liegt eine Wohnung als Wohneigentum vor, dann spielen verschiedene Gesetze zum Wohneigentumsgesetz eine Rolle. Es wird dann vom Wohnungseigentum gesprochen. Hierbei geht es vor allem um die Rechte und Pflichten der Besitzer von Eigentumswohnungen, da ihnen Teile des Gesamteigentums, also des Gebäudes und des Grundstücks, zu gleichen Teilen gehören. Wer im eigenen Haus wohnt, hat dagegen keine speziellen Gesetze zu berücksichtigen. Hier greifen die sowieso geltenden Gesetze zum Thema Eigentum und Immobilienbesitz. Dazu gehört etwa die Verpflichtung zur Entrichtung von Grundsteuer sowie die Pflege von Wegen und dem Grundstück.

Steuerlich relevant ist die Frage der Nutzung des Wohneigentums, etwa bei einem Arbeitszimmer in der Wohnimmobilie.

 

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Wohnfläche

Die Wohnfläche eines Gebäudes oder einer Wohnung kann entweder nach der DIN 277 oder nach der Wohnflächenverordnung berechnet werden. Die Wohnflächenverordnung wird angewendet, wenn nach dem Wohnraumförderungsgesetzt gebaut wird. Dabei Bei der DIN 277 ist die Wohnfläche der Grundfläche gleichzusetzen, während laut Wohnflächenverordnung Terrassen, Balkone, Loggien und Wintergärten nur zu einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche gerechnet werden. Ebenso verhält es sich mit Dachschrägen. Hier werden nur Flächen ab einer Höhe von 2 m zu 100 % zur Wohnfläche gezählt.

Details sind hier näher beschrieben: https://www.hausbauberater.de/wohnflaechen.

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Synonyme - DIN 277, Wohnflächenverordnung
Wohnflächenberechnung

Die Wohnfläche bezieht sich auf die Grundfläche eines Gebäudes oder Wohnung. Die Ermittlung der korrekten Wohnfläche spielt in vielerlei Hinsicht eine große Rolle. Sie ist nicht nur die Grundlage für die Berechnung der Miete, sondern auch für die Betriebs- und Nebenkosten. Aber auch beim Kauf einer Immobilie dient sie als Grundlage zur Wertermittlung. Der Wert hat eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung der Immobilie. Ebenso spielt die Wohnfläche bei Gebäude- und bei Hausratversicherungen eine große Rolle. Mithilfe der Wohnfläche wird die versicherte Summe und somit der zu zahlende Beitrag errechnet.

Für die Berechnung der Wohnfläche können unterschiedlich Rechtsgrundlagen herangezogen werden. Als Berechnungsgrundlage dienen die Wohnflächenverordnung oder die DIN Normen. Die beiden Berechnungsarten unterscheiden sich in vielen Punkten voneinander und führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 dient der Berechnung von Grundflächen. Diese Methode wird verwendet, um alle Verkehrsflächen zu ermitteln und nicht die Wohnfläche. Das bedeutet, dass nach dieser Methode beispielsweise auch Balkone, Terrassen und Wintergärten mit zur Grundfläche zählen. Das Ergebnis ist, dass die Quadratmeterzahl der Grundfläche deutlich über der Wohnfläche liegt. Aus Mietersicht ist die Berechnung nach DIN 277 ein Nachteil. Das kann dazu führen, dass eine Dachgeschosswohnung bis zu 20 % mehr Fläche hat als bei der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung.

Berechnung nach Wohnflächenverordnung

Die Berechnung nach dieser Methode erfolgt immer, wenn nach dem Wohnraumförderungsgesetz gebaut wurde. Das bedeutet, dass die Wohnfläche zuerst gemäß DIN 277 ermittelt wird. Balkone, Terrassen und Wintergärten werden nur mit einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt. Das Gleiche gilt für eine Dachgeschosswohnung. Dachgeschosswohnungen werden nur zu 100 % angerechnet, wenn die Deckenhöhe mindestens 2 Meter beträgt.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.hausbauberater.de/wohnflaechen.

 

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