Begriff Definition
Verblendmauerwerk

Verblendmauerwerk ist ein sichtbares Mauerwerk. Es befindet sich an der Außenseite eines Gebäudes und ist nicht verputzt. Verblendet sind Mauersteine, die spezielle Eigenschaften aufweisen. Das Hintermauerwerk, dass eine tragende Funktion hat, besteht aus Steinen, die visuell nicht besonders begeistern und nicht wetterfest sind. Hintermauersteine sind nicht verputzt und für die Fassade nicht geeignet. Hierfür kommen Verblender zum Einsatz. Weitestgehend verbreitet sind Verblender aus Tonbaustoffen wie Ziegel sowie Klinker. Auch Verblender aus Naturstein, Kalksandstein und Betonstein sind im Handel erhältlich.

Verblender besitzen ein einheitliches Format. Die Wandstärke beträgt 11,5 Zentimeter, was deutlich unter einer normalen Stärke von Hintermauersteinen liegt. Diese beträgt meistens 30 bis 50 Zentimeter. Dies zeigt, dass Verblender nur zur optischen Verschönerung dienen und nicht tragende Bauteile sind. Verblender bestehen aus wetterfesten, langlebigen Materialien und besitzen eine hohe Rohdichte. Hintermauerwerk besteht heutzutage meistens aus porösen Baustoffen, um einen positiven Beitrag für die Wärmedämmung eines Gebäudes zu erbringen. Darum müssen Vormauersteine dichter sein, damit sie so wenig Wasser wie möglich aufsaugen und Frostschäden verhindert werden können.

Einschalige Außenwände

Bei einigen Gebäuden werden Verblender aus optischen Zwecken eingesetzt. Die einzelnen Mauerwerkslagen bestehen dann nicht nur aus einem breiten Mauerstein, sondern aus zwei schmalen Steinen. Sie besitzen unterschiedliche Qualitätsmerkmale. Dies bedeutet, dass sich Verblender auf der Außenseite und Hintermauersteine auf der Innenseite also Raumseite befinden. Parallel zur Wandebene ergibt sich im mittleren Bereich der Mauer eine Längsfuge, die mit Mörtel gefüllt wird. Sie werden in den übereinanderliegenden Lagen versetzt angeordnet.

Zweischalige Außenwände

Kommen Verblender bei einem einschaligen Mauerwerk zum Einsatz, sind sie direkt mit der tragenden Gebäudewand verbunden. Häufiger wird Verblendmauerwerk bei zweischaligen Außenwänden praktiziert. Ein Schichtaufbau besteht hierfür aus der Hintermauer, der Dämmschicht, einem hinteren Lüftungsspalt und der Vormauer, die nicht tragend ist. Diese muss eine Mindestdicke von 9 cm vorweisen.

 

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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Auftragsvergabe und die Ausführung von öffentlichen Bauprojekten beinhaltet. Dieses Regelwerk wird jedoch oft auch privaten Bauverträgen zugrunde gelegt. Früher bezeichnete man die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen auch als Verdingungsordnung. Es handelt sich bei dieser Ordnung jedoch nicht um ein Gesetz, sondern um eine Art „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ für Bauleistungen. Daher muss die Gültigkeit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in jedem Bauvertrag schriftlich vereinbart werden.Die Ordnung gliedert sich in drei Teile.

  • VOB/A
    In der VOB/A sind die allgemeinen Bestimmungen zum nationalen Vergaberechts, die Bedingungen zur Vergabe von Bauleistungen und die besonderen Vorschriften und Regeln bezüglich der Vergabe von spezifischen Bauleistungen erklärt.

  • VOB/B
    Die VOB/B erhält alle allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten für die Ausführung der Leistungen. Häufig wird dieses auch als besonderes Werkvertragsrecht bezeichnet.

  • VOB/C
    Alle allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für einzelne Bauleistungen und Bauleistungsgruppen sind im dritten Teil der VOB geregelt.

Das Regelwerk wird gemeinsam vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. herausgegeben und stetig aktualisiert. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind die Regelungen der VOB modern. Sie sollen eine effiziente und nachhaltige Vergabe von öffentlichen Aufträgen gewährleisten. Das Vergabeverfahren ist transparent und fair.

 

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Synonyme - VOB
Vergelung

Vergelung ist eine Variante der Mauerwerksabdichtung, die zum Einsatz kommt, wenn traditionelle Sanierungs- und Abdichtungsmaßnahmen ausscheiden. Dies kann zum Beispiel bei denkmalgeschützten Häusern der Fall sein oder dann, wenn der abzudichtende Bereich schwer oder gar nicht erreichbar ist.

Wie funktioniert die Vergelung?

Per Druckverfahren wird ein dünnflüssige Gel über Bohrlöcher in den betreffenden Bereich des Mauerwerks. bzw. des Bauteils injiziert. Das Gel bildet eine wasserundurchlässige und froststabile, dabei dennoch elastische Schicht, die zum Beispiel aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk dauerhaft verhindert und das Mauerwerk von außen zuverlässig abdichtet. Die verwendeten Gele haften auf mineralischen Untergründen und verfügen über eine hohe chemische Beständigkeit.

Einsatz und Anwendung der Vergelung

Die Durchfeuchtung von Bauteilen zieht Schimmelbefall und langfristig Schäden an der Bausubstanz nach sich. Eine schnelle Behebung der Ursache ist deshalb sehr wichtig. Die Vergelung bietet in vielen Bereichen eine effektive Gegenmaßnahme, zum Beispiel für:

  • Flächige Abdichtungen erdberührter Bauteile
  • Abdichtung von Rissen, Hohlstellen Durchbrüchen oder Anschlüssen
  • Hinterschleierung von Dehnungsfugen
  • Abdichtung von beweglichen Rissen

Die heute verwendeten Hochleistungsgele eignen sich für nahezu alle Anwendungen im Bereich der Abdichtung wie Schleier- und Flächeninjektion, Vertikal- und Horizontalsperren, Schlauchinjektion, Rissverpressung oder zur Sanierung undichter Dehnungsfugen.

Anwendungsbeispiel Vertikalsperre

Um mit dem Verfahren der Vergelung eine Vertikalsperre im erdberührten Bereich eines Mauerwerks nachträglich einzubauen, wird das Gel über von innen hergestellte Bohrlöcher durch das Mauerwerk injiziert und verteilt sich zwischen Maueraußenseite und Erdreich. Durch die Elastizität des Materials kann die Gelschicht auch Erdbewegungen abfangen, ohne zu reißen. Da bei diesem Verfahren keine Grabungsarbeiten im Fundamentbereich erforderlich sind, eignet sich die Vergelung vor allem in dicht bebauten Gebieten oder bei schwierigem Baugrund. Grenzen setzt allerdings die außenliegende Verfüllung. Sind dort Hohlräume vorhanden oder ist das Material unbekannt, kann keine 100 %-ige Sperre garantiert werden. Auch bei sehr dickem Mauerwerk kann es Einschränkungen zur Anwendbarkeit geben, da in diesem Fall sehr viele Bohrlöcher nötig sind.

 

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Synonyme - Schleierinjektion
Vergleichsmiete

Immer dann, wenn ein Vermieter eine Mieterhöhung ansetzt, kommt die ortsübliche Vergleichsmiete ins Spiel. Aus der Vergleichsmiete ist ersichtlich, welche Mieten in den vergangenen sechs Jahren für eine gleichwertige Wohnung in der selben Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde üblich waren. Die Vergleichsmiete lässt sich dann über einen Mittelwert nach § 558, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ermitteln. Üblicherweise handelt es sich bei der Vergleichsmiete um einen Mittelwert der zu zahlenden Miete für eine Mietwohnung. Wichtig für den Vergleich ist dabei aber, dass sich die Wohnungen hinsichtlich Lage, Größe, Alter, Ausstattung und baulicher Gegebeheiten ähnlich sind.

Die Vergleichsmiete ist ein gesetzliches Mittel, um willkürlich hohe Mieten und überzogene Mieterhöhungen durch den Vermieter zu verhindern. Jede Mieterhöhung bedarf der Zustimmung der Mieter. Diese Zustimmung gilt auch durch das Zahlen der erhöhten Miete und der Vermieter kann auf Zustimmung sogar klagen. Grundsätzlich hat der Mieter jedoch eine Überlegungsfrist, die ihm auch ein Sonderkündigungsrecht einräumt.

Auch die energetische Ausstattung ist für den Vergleich ein wichtiges Kriterium. Grundsätzlich gilt, dass die Mieterhöhung nicht zu einer Miete führt, die über der Durchschnittsmietet vergleichbarer Wohnungen in der eigenen Gemeinde (oder vergleichbarer Gemeinden) liegt. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden keine Mieterhöhungen berücksichtig, die durch Sanierungen oder Modernisierungen begründet sind.

Mieter sind auf jeden Fall gut beraten, sich detailliert über die Mieterhöhung zu informieren. Hier ist es wichtig, wie richtig reagiert wird und ob der Vermieter die gesetzlichen Formalitäten alle eingehalten hat. Im Zweifelsfall kann beispielsweise der Interessenverband Mieterschutz e.V. oder der bundesweite Mieterschutzbund e.V. helfen. Dabei gilt es jedoch Fristen zu berücksichtigen, da sonst die Mieterhöhung als akzeptiert gilt. Auch ein Blick in den qualifizierten Mietspiegel der eigenen Gemeinde oder Region kann zur Aufklärung beitragen.

 

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Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren findet bei der Bestimmung des Verkehrswertes von Grundstücken und Immobilien Anwendung. Sachverständige in der Immobilienbranche wenden diese Methode an, um eine realistische Verkehrswertberechnung auf Grundlage von Referenzwerten durchzuführen. Das Vergleichswertverfahren basiert auf tatsächlichen Werten von realen Käufen und kann folglich das momentane Geschehen auf dem Immobilienmarkt gut darstellen.

Generell wichtig für dieses Verfahren sind die Angaben und Zahlen der Gutachterausschüsse. Eine selbsttätige Anwendung des Vergleichswertverfahrens ist nicht ratsam. Mangelnde Erfahrung und Kenntnis vom Immobilienmarkt führen zu keinem realistischen Ergebnis. Die Beauftragung eines Sachverständigen ist somit unerlässlich.

Das direkte Vergleichswertverfahren

Dieses bietet sich an, wenn die Kaufpreise von vergleichbaren Objekten zur Verfügung stehen. Diese Immobilien weisen oftmals gleichartige Merkmale wie zum Beispiel in Bezug auf Objektgröße, Lage oder Zustand auf. Beispielsweise könnte der Wert eines unlängst veräußerten Nachbargrundstücks mit ähnlichen Eigenschaften zur Immobilienbewertung angesetzt werden.

Das indirekte Vergleichswertverfahren

Dies kommt zur Anwendung, wenn keine unmittelbaren Vergleichswerte vorhanden sind. Sachverständige greifen in dieser Situation auf Werte vergangener Verkäufe zurück. Die zuständigen Gutachterausschüsse stellen dafür Daten zu den lokalen Veräußerungen aus der Vergangenheit zur Verfügung. Gegen ein Entgelt kann ein Gutachter diese Informationen bei den zentralen Stellen des jeweiligen Bundeslandes beziehen.

Folgende Quellen ziehen Sachverständige zur Vergleichswertermittlung ebenfalls zurate:

  • Gegenwärtige Angebote vergleichbarer Immobilien
  • Daten aus der eigenen Datensammlung
  • Ergebnisse aus Bietverfahren
  • Fachliteratur
  • Gewerbliche Datenbanken
  • Marktberichte

Anhand der gewonnenen Daten erstellt der Sachverständige nun eine Vergleichsgruppe und berechnet durchschnittlichen Werte. Weist die zu bewertende Immobile wertbeeinflussende Merkmale auf, muss eine Anpassung erfolgen. Unterscheiden sich die Werte danach um mehr als 35 Prozent, müssen andere Referenzobjekte für das Verfahren angewandt werden.

Generell finden Vergleichswertverfahren bei allen Immobilien Anwendung. Voraussetzung dafür sind ausreichende Daten zu vergleichbaren Käufen beziehungsweise Verkäufen. Sogenannte Vermögensauseinandersetzungen wie beispielsweise Erbschaft oder Ehescheidung sind die häufigsten Gründe für ein Vergleichswertverfahren.

Folgende Kriterien finden bei der Wertermittlung für das Vergleichswertverfahren Berücksichtigung

Bewertung unbebauter Grundstücke

  • Beschaffenheit des Bodens
  • Bodenschätze
  • Einschränkungen hinsichtlich Bau- und Planungsrecht
  • Grad der Erschließung
  • Mikrolage in Bezug auf Geräusch- und Luftemission
  • Nutzungsrechtliche Beschränkungen

Bewertung von Immobilien

  • Art und Nutzung der Nachbarschaftsliegenschaften
  • Bauweise
  • Einschränkungen oder gesetzliche Verbote bei der freien Verfügung
  • Gebäudeart und Gebäudegröße
  • Potenzielle Mieterträge im Fall von Mietobjekten
  • Qualität der Ausstattung
  • Restnutzungsdauer

Weitere Verfahren zur Bewertung von Immobilien: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/immobilienbewertung

 

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Verkehrswert

Verkehrswert leitet sich vom Begriff “Geschäftsverkehr” ab und bildet den echten Wert einer Immobilie ab. Der Verkehrswert gibt Auskunft darüber, wieviel eine Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung auf dem freien Markt potenziell wert ist. Die neutrale Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie unterstützt bei der Angebotskalkulation einer geplanten Veräußerung. Zusätzlich bildet der Verkehrswert eine Grundlage im Falle von Verfahren bei Scheidungen oder Erbstreitigkeiten.

Die Berechnung der Höhe des Marktwertes erfolgt mit Hilfe der Verkehrswertermittlung, welche der Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV, folgt. Darin enthalten sind alle ausschlaggebenden Kriterien, die zu einer Schwankung beim kalkulierten Verkehrswert führen können. Ein wichtiges Kriterium für die Ermittlung des Verkehrswertes ist das jeweilige Verhältnis von Angebot und Nachfrage.

Sind eine Vielzahl vergleichbarer Objekte zum Zeitpunkt des gewünschten Verkaufs auf dem freien Markt verfügbar, mindert oder steigert das den Verkehrswert der Immobilie. Ein weiteres bedeutendes Merkmal ist die Lage der zu veräußernden Immobilie, denn die Attraktivität einer Lage spiegelt sich deutlich im Bodenrichtwert wider. Die Festlegung dieses Richtwertes erfolgt durch die Betrachtung der Preise ähnlicher Grundstücksverkäufe zuzüglich dem Gebäudewert und den potenziellen Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie.

Bei der Verkehrswertermittlung von vermieteten Immobilien erfolgt die Betrachtung möglicher Einnahmen durch die Berücksichtigung von erzielten Miete(n) und den Kosten zur Instandhaltung.

Unabhängig davon, ob es sich um ein vermietetes oder freies Objekt handelt, beeinflussen neben dem Bodenrichtwert folgende Merkmale den Verkehrswert:

Je besser die einzelnen Kriterien bei der Wertermittlung abschneiden, desto höher fällt der Verkehrswert aus.

Zur Ermittlung des Marktwertes empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem fachlich geschulten und erfahrenen Gutachter. Zusätzlich zu einer intensiven Begehung des Objektes sind folgende Dokumente bereitzustellen:

Bei der Verkehrswertermittlung einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses sind weitere wesentliche Dokumente erforderlich:

Hinzu kommen bei vermieteten Objekten die Aufstellung der Mieteinnahmen, die Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und eine Übersicht der Bewirtschaftungskosten.

Weitere Informationen zur allgemeinen Bewertung von Immobilien finden Sie unter: hausbauberater.de/bauwissen/immobilienbewertung.

 

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Synonyme - Marktwert,Geschäftsverkehr
Vermessung

Zuständig für amtliche Vermessungswesen sind die Bundesländer, die Vermessungen erfolgen durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI). Für Vermessungsaufgaben des Bundes und der Kommunen gibt es entsprechende Sondervermessungsstellen, die für Vermessungen zum Beispiel im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft oder der Flurneuordnung zuständig sind. Auf der privatrechtlichen Ebene sind auch freiberufliche Vermessungsingenieure tätig, die nicht zu den ÖbVI gehören. Unterteilt wird in die

  • Ingenieurvermessung
    Dieser Bereich befasst sich mit Vermessungen komplexer Bauvorhaben, wie zum Beispiel dem Ausbau der Infrastruktur (Straßen, Brücken u.ä.). Bei diesen Vermessungen geht es in der Regel um die Markierung von Bauachsen, Bauhöhen, Kontrollmessungen und dem Berechnen des Umfangs von Bauleistungen (Massenermittlung).
  • Landesvermessung
    Es handelt sich hierbei um die Grundlagenvermessung, die zum Beispiel der Erstellung von topografischen Karten dient.
  • Katastervermessung
    Sie dient der Ermittlung und/ oder dem rechtssicheren Nachweis von Grundstücksgrenzen.

Die Vermessung beim Hausbau ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet, dass der Bau am richtigen Platz stattfindet. Für die Durchführung der Vermessungen sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ÖbVI von dem Bundesland, in dem der Bau erfolgt, zuständig. Folgende Vermessungen sind erforderlich:

Abstecken des geplanten Bauvorhabens

Vor Baubeginn ist die Grundform des vorgesehenen Bauwerks auf dem Grundstück zu übertragen. Die Absteckung erfolgt durch den ÖbVI mit Pfählen an den jeweiligen Eckpunkten des geplanten Gebäudes. Zusätzlich kommt es zur Sicherung der Eckpunkte auf sogenannten Schnurgerüsten, welche während des kompletten Baubetriebes erhalten bleiben. Im Vorfeld kann auf Wunsch eine Grobabsteckung der Lage der Baugrube für das entstehende Gebäude geschehen. Die nachfolgenden Feinabsteckung legt die Eckpunkte der Bauwerks im Detail fest. Der Bauherr bekommt als Nachweis der Absteckung einen sogenannten Absteckriss. Darin sind die abgesteckten Lage- und Höhenpunkte inklusive ihrer Maße erfasst.

Die Baukontrollmessung

Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Bauvorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde laut §68 BbgBO “die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten Grundfläche und Höhenlage nachzuweisen”. Diesen Nachweis stellt die Baukontrollmessung dar und erfolgt durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Hintergrund ist ein rechtzeitiges Aufzeigen möglicher entstandener Fehler. Der Bauherr kann somit eventuell entstandene Schäden rechtzeitig abwenden.

Die katasterrechtliche Gebäudeeinmessung

Sobald das Bauvorhaben finalisiert ist, ist der Bauherr laut §23 Abs.2 BbgVermG dazu verpflichtet, das Gebäude einmessen zu lassen. Dies geschieht ebenfalls durch den ÖbVI. Das Verfahren der Gebäudeeinmessung gewährleistet die Aktualität und Fortführung der Amtlichen Liegenschaftskarte und dient als vollständiger Nachweis aller Bauwerke im Liegenschaftskataster. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur kann zu Zwecken der Kosteneinsparung die Einmessung des Gebäudes zusammen mit der Baukontrollmessung durchführen. Voraussetzung dafür ist die Erkennbarkeit des kompletten Grundrisses des zu errichtenden Gebäudes. Bei der Baukontrollmessung erfolgt die Überprüfung des Kellergeschosses beziehungsweise der Bodenplatte. In der Regel genügt das den Bestimmungen des einzumessendes Gebäudes zur korrekten Fortführung des Liegenschaftskatasters. Die Kosten für die Vermessungen sind grundsätzlich in der Vermessungsgebührenordnung festgelegt. Zwischen den einzelnen Bundesländern können allerdings Unterschiede bestehen. Die Ausfertigung eines Kostenvoranschlags ist daher empfehlenswert.

Grenzvermessung

Beim Erwerb eines Grundstücks ist im Regelfall davon auszugehen, dass die Grundstücksgrenzen genau festgelegt und beim Katasteramt in Form von Flurkarten und Kataster-Einträgen hinterlegt sind. Theoretisch ist eine erneute Vermessung des Grundstücks nicht mehr erforderlich. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich eine erneute Vermessung beim Kauf eines Grundstücks. Folgende Umstände erfordern in jedem Fall eine Neuvermessung:

  • Vermessung inklusive Eintrag beim Katasteramt liegt sehr lange zurück. Die Wahrscheinlichkeit der Verwendung überholter Messverfahren inklusive Messungenauigkeiten ist dadurch gegeben.
  • Sachverhaltsaufklärung bei vorhandenen Streitigkeiten über einen Grenzverlauf.
  • Grenzzeichen sind beschädigt, nicht mehr bestehend, überwachsen oder überbaut. Die erneute Markierung des Grenzverlaufes ist somit nicht mehr möglich. Besonders wichtig beim Vorhaben einer Grenzbebauung.

Teilung oder Zerlegung von Grundstücken

Besteht das Vorhaben ein Grundstück in zwei oder mehr Teile zu parzellieren, ist eine erneute Vermessung unumgänglich. Schließlich entstehen bei der Zerlegung neue Grenzen. Der Kataster für dieses Grundstück erhält mit der Neuvermessung eine entsprechende Anpassung. Erfolgt die Zusammenlegung von Grundstücken, ist eine neue Vermessung nicht notwendig. Das Zerlegen und Teilen von Grundstücken kommt häufig im Bauträgergeschäft zur Anwendung. Eine Parzellierung des Grundstücks ist Grundvoraussetzung für die Objektvermarktung.

 

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Synonyme - Geodäsie
Verschattung

Wer sich mit dem Thema Hausbau beschäftigt, wird spätestens bei den Fenstern auch mit der Verschattung zu tun haben. Bei der Architektur von Häusern legen viele Hausbewohner heute Wert auf bodentiefe Fenster und ein helles Ambiente. Aber viele Fensterflächen und Glaselemente im Gebäude machen auch eine Verschattung notwendig. Anderseits müssen Besitzer von Solarmodulen auf Verschattung achten, damit ihnen Bäume oder andere Gebäude nicht die Möglichkeit nehmen, dass genügend Sonnenlicht auf die Module fallen kann. Denn dass kann die solaren Gewinne von Energie erheblich beeinflussen. Es sind vor allem Bäume, Gebäude und die Topografie, die für die Verschattungsgwirkung ursächlich sind.

Moderne Fenster sind heutzutage in der Lage während der Heizperiode für beachtliche Wärmegewinne zu sorgen. Dafür müssen die verglasten Flächen aber auf der Südseite liegen. Ist dies nicht der Fall, liegt also eine Verschattung vor, dann können die Fenster ihren praktischen Nutzen nicht oder nur teilweise erfüllen. Es besteht auch die Möglichkeit einer künstlich angelegten Verschatten, etwa in Form von Markisen, Jalousien, durch ein Vordach oder einen verlängerten Dachüberstand. Diese Form wird immer dann gewählt, wenn es gilt, die Überhitzung von Räumen im Sommer zu vermeiden. Grundsätzlich gilt hier, dass der außen angelegte Sonnenschutz wirksamer ist, als der innenliegende. Der Fachmann spricht bei der Planung vom Verschattungsgrad, also dem Abminderungsfaktor der Sonnenschutzvorrichtung.

Beim Hausbau müssen Bäume unbedingt in die Planung einbezogen werden, denn oft unterschätzen Bauherren deren Verschattungswirkung. Auch die Topografie ist einzubeziehen, denn bei Gebäuden an Nordhängen erhöht sich die Wirkung des Schattens. Die Auswirkungen lassen sich abmildern, wenn bei der Planung größere Abständen kalkuliert werden. Architekten kennen die notwendigen Dokumentationen, wie beispielsweise Planungsgrundlagen für die Gebäudorientierung und lassen ihr Wissen in die Hausplanung einfließen.

Siehe auch: www.hausbauberater.de/bauwissen/sonnenschutz-im-garten-und-verschattung-im-eigenheim.

 

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Synonyme - Beschattung
Versickerungsberechnung

Das Wasser aus Niederschlägen sollte aus umwelttechnischen und wasserwirtschaftlichen Gründen unmittelbar nach Entstehen in den naturgegebenen Wasserkreislauf gelangen. Dafür stehen dem Grundstückseigentümer beziehungsweise Hausbauer zwei Alternativen zur Verfügung. Einerseits kann das Wasser direkt im Boden versickern, ggf. mit Hilfe einer Versickerungsanlage. Andererseits besteht die Option das Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz zu leiten. Die Entsorgung des Niederschlagswassers in die kommunale Kanalisation ist stets mit (Abwasser-) Gebühren verbunden.

Bevor es zur Entscheidung über die Art der Niederschlagswasserentsorgung kommt, gilt es die Versickerungsfähigkeit des Bodens zu bestimmen. Folgende Gegebenheiten können für eine Versickerung im Boden problematisch sein:

  • Ungeeigneter Boden, wie beispielsweise Lehmboden
  • (Zu) hoher Grundwasserstand
  • Gebäude befindet sich in Heilquellen- oder Wasserschutzgebieten
  • (Verdacht auf) Altlasten auf dem Grundstück
  • Gefahr der Vermischung mit wassergefährdenden Stoffen beziehungsweise Abwasser
  • Negative Beeinträchtigungen Grundstücksbereich oder benachbarter Grundstücke

Zusätzlich bedarf es der Erbringung eines Versickerungsnachweises. Anträge dafür sind vom Sachverständigen für Geotechnik auszufüllen. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung der Randbedingungen vor Ort. Dies geschieht meistens in Form einer Sondierung mit dem Ziel der Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwerts. Dieser Wert gibt Aufschluss darüber, ob eine komplette Versickerung möglich ist. Ist die Versickerung nur teilweise oder gar nicht realisierbar, ist ein kostenpflichtiger Anschluss an das örtliche Kanalsystem notwendig.

Die Planung einer Versickerungsanlage erfolgt anhand regionaler Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes (KOSTRA) beziehungsweise der lokalen Niederschlags-Starkregenauswertungen nach dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. DWA-A 5312.

Folgende Sickermöglichkeiten sind dafür denkbar:

  • Flächenversickerungen
  • Mulden-Rigolenversickerung
  • Rigolenversickerungen
  • Schachtversickerungen als Sickergrube oder Sickerschacht
  • Versickerung an einem Teichufer (Sickerteich)
  • Versickerungsmulden

Nicht immer ist der Bau jedes Systems möglich. Welche Einschränkungen in der Auswahl der Anlage bestehen, hängt hauptsächlich vom Wasserdurchlässigkeitsbeiwerts ab.

Letztendlich entscheidet der Grundstücksbesitzer oder Bauherr darüber, welche Art der Ableitung des Niederschlages zur Nutzung kommt. Die Gegenüberstellung der Kosten für eine Versickerungsanlage und der Abwassergebühren gibt Aufschluss darüber, wann sich der Bau der Anlage amortisiert hat und ob er lohnenswert ist.

 

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Versiegelung

Versiegelung steht im Bauwesen für die Beschichtung von Werkstoffen zur Verhinderung des Eindringens oder Entweichens von Stoffen. Die Versiegelung stellt daher einen Schutz des jeweiligen Werkstoffes dar. Versiegelungen halten, je nach Anwendungsbereich, mehrere Jahre. Für einen dauerhaften Schutz sollte eine regelmäßige Erneuerung der Versiegelung erfolgen. Die Anwendungsbereiche sind sehr vielfältig.

  • Versiegelung von Fassaden
    Eine Gebäudefassade sollte weder gänzlich ungeschützt noch vollkommen mit einer zusätzlichen Schutzschicht überdeckt sein. So widerstandsfähig eine Mauer erscheinen mag, so bedeutend ist ihre richtige Pflege für das gesamte Gebäude. Eine bestens gepflegte Hausfassade hat eine positive Wirkung auf die Bausubstanz sowie das Aussehen des Gebäudes, dessen Haltbarkeit und das Wohnklima. Der Zweck einer Versiegelung liegt darin, die Fassade zu schützen. Die Versiegelung soll Verschmutzung und Feuchtigkeit abweisen, damit sie nicht ins Gebäudeinnere dringen können. Es ist dennoch essenziell, dass die Mauerwerksporen atmungsaktiv bleiben. Nanotechnologie und Silanisierung sind die beiden am häufigsten angewendeten Verfahren zur Versiegelung von Gebäude- beziehungsweise Häuserfassaden.

  • Versiegelung von (Fuß-) Böden aus Estrichbeton
    Fußböden aus Estrichbeton sind heutzutage die am weitesten verbreitete Variante für den Aufbau von Fußböden. Sie punkten mit ihrer Festigkeit, verlieren diese allerdings, wenn kein ausreichender Schutz gewährleistet ist. Fällt die Entscheidung gegen einen Überzug des Estrichbodens mit Fliesen, Parkett oder anderen Bodenbelägen, muss der Schutz des Bodens mittels einer Versiegelung erfolgen.
    Voraussetzung für eine erfolgreiche Versiegelung
    - Restfeuchte des Bodens darf maximal 0,3 % betragen
    - keine Risse oder andere schadhafte Stellen
    - Frei von Verschmutzung inklusive eingedrungener Flüssigkeiten (z.B. Öl), welche sich kontraproduktiv auf die Versiegelung an der jeweiligen Stelle auswirken.
    Die Versiegelung mit Epoxidharz kommt am häufigsten zur Anwendung. Weitere Optionen von Produkten mit Nanoversiegelung stehen ebenfalls zur Verfügung.

Letztendlich kann eine Versieglung nahezu überall im und im Haus erfolgen, um den jeweiligen Werkstoff zusätzlich vor äußeren Einflüssen zu schützen. Neben der Versiegelung von Fassade und Estrichboden kommen Versiegelungen bei Fensterflächen, Fußbodenplatten aller Art im Haus sowie im Außenbereich und bei Elektroinstallationen zum Einsatz.

 

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