Wohnbebauung

Begriff Definition
Wohnbebauung

Von einer Wohnbebauung spricht man dann, wenn ein Baugebiet ausschließlich oder überwiegend mit Wohnbauten bebaut ist. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten nach deutschem Bauplanungsrecht der Fall. Zur Wohnbebauung gehören Eigenheime wie Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser ebenso wie Mehrfamilienhäuser.

Welche Gebäude gehören zur Wohnbebauung?

Als Wohnbebauung zählen alle Gebäude, die für dauerhaftes Wohnen geeignet sind, unabhängig davon, ob sie selbstbewohnt sind oder vermietet werden. Die Spanne reicht vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus. Nicht als Wohnbebauung gelten Gebiete, die mit Wochenend- oder Ferienhäusern bebaut sind, da diese ausdrücklich nur für den vorübergehenden Aufenthalt und nicht als dauerhafter Wohnort zugelassen sind.

Wohngebiete im deutschen Bauplanungsrecht

Die Bauleitplanung weist im Flächennutzungsplan, bzw. im Bebauungsplan die Flächennutzung einer Gemeinde aus. Eine dieser Nutzungsarten ist das Wohngebiet, das wiederum in vier Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeteilt ist:

  • Kleinsiedlungsgebiete
    Dies sind Baugebiete, in denen die Wohnbebauung vorwiegend aus Kleinsiedlungen besteht, zulässig sind außerdem landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen mit gartenbaulicher Nutzung und Kleintierhaltung.

  • Reine Wohngebiete
    Diese dienen ausschließlich dem Wohnen, weiterhin zulässig sind Läden und Unternehmen, die das ungestörte Wohnen nicht beeinträchtigen, zum Beispiel kleinere Beherbergungsgebiete (Pensionen) oder soziale Einrichtungen.

  • Allgemeine Wohngebiete
    Hier findet sich vorwiegend Wohnbebauung, weiterhin zulässig sind Läden, Gaststätten und Handwerksbetriebe sowie ausnahmsweise auch Hotels, Tankstellen oder Verwaltungsbauten.

  • Besondere Wohngebiete
    Sie sind neben der Wohnbebauung auch andere Nutzungen erlaubt, wenn sie für das Wohngebiet typisch und mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Dazu gehören Gewerbe, Hotels und Gaststätten oder Büros.

All diesen Bebauungsarten ist gemeinsam, dass vorwiegend Wohnbebauung vorhanden ist und andere Nutzungsarten nur begrenzt und reglementiert möglich sind.

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