Windlast

Begriff Definition
Windlast

Die Windlast besitzt einen äußeren Einfluss auf Gebäude und Bauteile und ist in vielen Bereichen der Haustechnik von Bedeutung. Besonders bei der statischen Berechnung von Solaranlagen muss die Windlast miteinbezogen werden. Außerdem spielt sie bei der Planung von Dächern, Dachflächenheizungen, Außenjalousien, Markisen sowie Rollläden eine bedeutende Rolle. Wie sich Windlasten auf ein Gebäude auswirken und dementsprechend bei der Bauplanung zu beachten sind, hängt vom Gebäudestandort, der Geländehöhe und der Bauwerkshöhe ab.

Windlasten wirken auf die gesamte Fläche und parallel zum Boden. Auch der windabhängige Druck beziehungsweise Überdruck, der auf der dem Wind zugewandten Seite sowie ein Unterdruck, der auf der dem Wind abgewandten Seite beeinflusst, ist zu beachten.

Sämtliche von außen stattfindenden Einwirkungen auf die Tragwerksplanung von Hochhäusern sind in der DIN EN 1991 (Eurocode 1) geregelt. In den Anhängen sind gebietsabhängige Einflussfaktoren wie Standort und Höhe des Geländes einbezogen. Für Deutschland sind in der DIN EN 1991-1-3 vier separate Windzonen geregelt. Relevante Übersichten der deutschen Windzonen stellt das Deutsche Institut für Bautechnik zu Verfügung. Sie sind nach Vewaltungsgrenzen sortiert. Standortbedingte Topografieunterschiede werden im Eurocode 1 geregelt. Über die Lastannahmen der kategorisierten Zonen werden die entsprechenden Druckwerte, der von außen einwirkenden Lasten in Bezug auf die zu befestigenden Bauteile für den konkreten Standort ermittelt. Die errechneten äußeren Lasten sowie die Gewichtslasten einer Konstruktion werden unter Berücksichtigung von Teilsicherheitswerten und Kombinationsfaktoren überlagert. Dies ist in der DIN EN 1993-1-1 (Eurocode 3) geregelt. Der Entwurf einer Konstruktion muss den resultierenden Lastfallkombinationen bezüglich der Tragfähigkeit und Standsicherheit entsprechen. Notwendige Maßnahmen für die Maßnahme einer notwendigen Beschwerung der Baukonstruktion können rechnerisch ermittelt werden.

Für gleichwertige Konstruktionen müssen demnach standortbedingt unterschiedliche Lastenannahmen berücksichtigt werden.

 

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