Ausfalltage

Begriff Definition
Ausfalltage

Ausfalltage treten insbesondere in der Winterzeit auf. Die Gründe liegen darin, dass das Schlechtwetter die Arbeiten auf einer Baustelle erschwert beziehungsweise gar nicht ermöglicht. Das führt dazu, dass die Baustellarbeiten ruhen müssen und die Beschäftigten ein sogenanntes Saison-Kurzarbeitergehalt erhalten. Diese Regelung besteht seit dem Jahr 2006 und wurde anfänglich als Schlechtwettergeld bezeichnet. Seit den letzten Jahren ist es als Winterausfallgeld bekannt. Die Zeit der Ausfalltage beginnt mit dem 1. Dezember und dauert bis zum 31. März, in der Zeit wird den Beschäftigten ihr Gehalt weiter ausbezahlt.

Die Ausfalltage sind nicht nur für den Bauträger und seine Beschäftigten ein wichtiges Thema, sondern auch für den Bauherrn, da sich aufgrund dieser Stilllegung der Übergabetermin des Bauprojekts verschieben kann. Da es sich dabei um eine vorhersehbare Situation handelt, wird dies im Bauvertrag auch schriftlich dokumentiert.

Weitere Ausfalltage, die nicht von der Witterung abhängig sind, sind zum Beispiel Samstage und Sonntage und gesetzliche Feiertage.  Derartige Ausfalltage und ihre Anzahl können regional oder von Betrieb zu Betrieb variieren und müssen dementsprechend geprüft werden. 

Tipp:
Bauherren sollten im Bauvertrag möglichst klare vertragliche Absprachen treffen. Insbesondere wichtig ist, ob der Auftragnehmer bereits witterungsbedingte Ausfalltage in die Bauzeitkalulation inkludiert hat und  wie es sich verhält, wenn die Ausfalltage darüber hinaus gehen.

 

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Synonyme: Schlechtwetter,Winterausfall

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