Bauleitplanung

Begriff Definition
Bauleitplanung

Bauleitplanung ist allgemein gesprochen die Kunst, Strukturen in einem Gebiet anzuordnen und die Räume dazwischen zu gestalten. Es handelt sich dabei um eine Kunst, die mit Architektur, Ingenieurwesen, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung verbunden ist.

Bauleitplanung in Bezug auf die Architektur und Landschaftsarchitektur bezieht sich auf die organisatorische Phase des Landschaftsgestaltungsprozesses, wie zum Beispiel der städtebaulichen Entwicklung. Eine gute Bauleitplanung beginnt daher mit einer umfassenden Analyse des gesamten Standorts im unmittelbaren und regionalen Kontext. Der Ansatz Gesamtstandort umfasst umfassendere Entscheidungen hinsichtlich der Ausrichtung / Platzierung eines Gebäudes vor Ort, einschließlich des Standorts der zugehörigen Strukturen und Infrastrukturen, wie beispielsweise Zugangs- und Versorgungsregelungen.

Die Komplexität des Standortplanungsprozesses hängt eindeutig von Umfang und Art der vorgeschlagenen Entwicklung sowie von den auf dem Standort bestehenden Einschränkungen ab. Für geringfügige Entwicklungen sind möglicherweise nur ein Lageplan und eine einfache Begleiterklärung erforderlich. Ist der Standort stark eingeschränkt, dann kann das dazu führen, dass detailliertere Pläne und unterstützende technische Berichte mit dem Entwicklungsantrag eingereicht werden müssen.

Die Bauleitplanung ist meist ein zweistufiger Prozess, in dem zuerst ein Flächennutzungsplan gemäß § 5- 7 des BauGB Baugesetzbuch vorbereitet wird. Anschließend werden verbindliche Bebauungspläne nach § 8- 10 BauGB erstellt. Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und dient der Darstellung der Bodennutzung. Der Bebauungsplan dagegen gilt nur für Teilgebiete und spiegelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert wieder. Die Bebauungspläne sind auch die rechtliche Grundlage für die Beantragung der Baugenehmigungen.

 

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