Dachhaut

Begriff Definition
Dachhaut

Der Begriff Dachhaut bezeichnet die Abdichtung oder Deckung des Unterbaus eines Daches und hat in bautechnischer Hinsicht verschiedene Definitionen. Das bedeutet, dass bei einem Flachdach von einer Abdichtung, jedoch bei einem Steildach von einer Dacheindeckung die Rede ist. Die klassische Anforderung an die Dachhaut ist der Schutz gegen äußere Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee und Wind.

Bei der Verwendung der Materialien besteht eine große Auswahl, die jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren ist. Es müssen hierbei wichtige Kriterien erfüllt werden, um die eigentliche Funktionalität eines Daches zu gewährleisten. Auch den gesetzlichen Forderungen muss hierbei Folge geleistet werden. Dieses schließt einerseits die Forderungen der EnEV ein, die Werte für die maximal zulässige Wärmedurchlässigkeit definiert. Verbindlich sind diese für Neubauten sowohl für größere Dachsanierungen. Nicht zu vergessen sind die örtlichen Bebauungspläne, die Vorgaben für die Dachhaut einer Immobilie enthalten können.

Zur Dacheindeckung können unter anderem normale Dachziegel verwendet werden, aber auch Dachsteine aus Beton oder Schiefer, Metalle wie Aluminium oder Edelstahl sowie Dachpappe und Reet. Beim Flachdach können beispielsweise Materialien aus Bitumen, Kautschuk und Kunststoffen als Dachhaut verwendet werden, die hierbei eine Abdichtung garantieren und Folgeschäden durch schlecht abfließendes Wasser vermeiden.

Es sollte aber unbedingt sichergestellt werden, dass die Tragfähigkeit eines Hauses für die gewünschte Dachdeckung ausreichend ist, was auch die Tragfähigkeit des Dachstuhls und der Dämmung mit einbezieht.

Bauherren, die entschieden haben, Sonnenenergie als Wärmequelle zu nutzen, müssen dem Gewicht der Dachkonstruktion besondere Beachtung schenken, da hier eine zusätzliche Belastung durch Solarmodule auf das Dach erfolgt.

 

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