Immissionsschutz
Begriff | Definition |
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Immissionsschutz | Als Immissionsschutz werden alle Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen zusammengefasst. Die Regelungen zum Immissionsschutz sind im Bundesimmissions-Schutzgesetz (BImSchG) festgeschrieben. Als Immissionen werden Störfaktoren, die auf den Menschen aus der Umwelt einwirken, zum Beispiel Luft-, Boden- oder Wasserverunreinigungen, Schall oder Strahlung. Immissionen nach BImSchGDas BImSchG bietet die rechtliche Grundlage für den Immissionsschutz und definiert Schutzgüter und Schutzziele sowie entsprechende Schutzmaßnahmen. Als Immissionen werden laut Gesetz zum Beispiel folgende Beeinträchtigungen bezeichnet:
Maßnahmen zum ImmissionsschutzWeiterhin sind verschiedene Maßnahmen zum Immissionsschutz definiert, die über Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch die Emittenden kontrolliert werden sollen:
Je nach Art und Größe kann nach §§ 53 bis 58 BImSchG kann für eine Anlage, die Emissionen verursacht die Beauftragung eines Immissionsschutzbeauftragten verpflichtend sein. Der Beauftragte berät zur Minderung von Emissionen und erstattet jährlich darüber Bericht. Qualifiziert sind Mitarbeiter im Unternehmen oder extern beauftragt werden und muss nach §§ 5 bis 7 BImSchG fachkundig und zuverlässig sein. Emission und ImmissionWährend mit dem Begriff „Emission“ der Ausstoß von Schadstoffen durch einen sogenannten „Emittenden“ (Verursacher) gemeint ist, geht es bei der „Immission“ um den Empfänger, der von diesen Schadstoffen beeinträchtigt wird. Emissionen sind in der Regel als absolute Werte angegeben, während sich Immissionswerte auf einen bestimmten Ort und die dortige Konzentration zu einer bestimmten Zeit beziehen (Beispiel Luftverschmutzung in der Innenstadt bei einem bestimmten Verkehrsaufkommen).
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