Immission

Begriff Definition
Immission

Das Wort stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „hineinschicken“ oder „hineinsenden“. Geht es um die Verunreinigung von Luft, dem Boden oder dem Wasser, bei dem lebende Organismen oder Gegenstände durch diese drei Wirkungsfaktoren beeinflusst werden, spricht man von Immission. Der Begriff taucht häufig beim Thema der Luft- und Gewässerverschmutzung oder der Klimadebatte auf und stellt technisch gesehen einen Gegenbegriff zu den Emissionen dar.

Während Emissionen den Ausstoß von Stoffen betreffen, die anschließend Luft, Boden und Wasser verschmutzen, geht es bei den Immissionen um die Wirkung der Verunreinigungen auf Menschen und Objekte. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass jede Emission auch eine Immission nach sich zieht. Umso geringer diese ist, desto weiter entfernt liegt in der Regel die Emissionsquelle. Die Störfaktoren wirken sich auf die Umwelt, den Mensch und alle lebenden Organismen aus und beeinträchtigen dabei nicht nur deren Lebensqualität, sondern gefährden ihre Gesundheit und den natürlichen Lebensraum.

Zu den Immissionen gehören:

  • Luftschadstoffe und Luftverunreinigungen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
  • Lärm und Geräusche sowie hörbare Schallschwingungen, werden auch als Lärmimmission bezeichnet.
  • Erschütterungen wie niederfrequente Schwingungen, beispielsweise durch Straßenverkehr, Schienenverkehr oder Baustellen.
  • Licht und Reflexionen, wie beispielsweise der Flügelschlag von Windenergieanlagen. Sie werden auch als Lichtimmissionen bezeichnet.
  • Wärme und Wärmestrahlung, also die Einwirkung höherer Temperatur auf Ort mit niedriger Temperatur.
  • Strahlen und durch Strahlung auftretende Einwirkungen, wie beispielsweise Radarstrahlen, Ultraschall, elektromagnetische Strahlen.

Der oft gehörte Begriff "Feinstaub" fällt ebenfalls unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz, aber auch Flutlicht, Laserstrahlung oder Funkenflug eines Feuers. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen anlagebedingter Immission und verhaltensbedingter Immission.

Die anlagebedingten Immissionen fallen in das Bundes-Immissionsschutzgesetz, während die verhaltensbezogenen Einwirkungen auf Mensch und Umwelt dem Immissionsschutzgesetz der Bundesländer unterliegen.

Siehe auch: hausbauberater.de/bundes-immissionsschutzverordnungen

 

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Synonyme: Immissionen

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