Emission
Begriff | Definition |
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Emission | Unter einer Emission versteht man jede Form der Abgabe von Strahlen und Energien an die Umgebung. Dabei handelt es sich um feste oder gasförmige Stoffe, die Boden, Luft und Wasser verunreinigen. Verursacher von Emissionen sind technische Anlagen, die schädliche Stoffe an die Umwelt abgeben. Zu den Emittenten gehören beispielsweise Autos, Fabrikanlagen, Heizungsanlagen oder Kernkraftwerke. Um gesundheitlichen Schädigungen für den Menschen entgegenzuwirken, ist für viele Anlagen und Einrichtungen ein gesetzlicher Grenzwert festgelegt worden. Um weltweit schädliche Emissionen verringern zu können, haben etliche Staaten beschlossen, den Emissionsausstoß zu senken. Das bedeutet zum Beispiel, das Autos umweltfreundlicher werden müssen. Auch Betreiber von Fabrikanlagen sind gesetzlich angehalten, ihre Anlagen mit modernen Filtern zu versehen oder komplette Modernisierungen durchzuführen, um dadurch den Ausstoß von giftigem CO2 zu senken. Zusätzlich wurde festgelegt, wie viele Schadstoffe jedes einzelne Land produzieren darf. Das hat zur Folge, dass mit Emissionen gehandelt werden kann. Möchte eine Fabrik beispielsweise mehr CO2 produzieren als gesetzlich erlaubt ist, kann von einer anderen Fabrik, die weniger Schadstoffe produziert, die ungenutzte Menge abgekauft werden. Auch Elektrosmog und Lärm können in Form von Emission an die Umwelt abgegeben werden. Ist beispielsweise ein Gerät an die Stromversorgung angeschlossen, steht es unter Spannung. Es entsteht ein elektrisches Feld und das sogar dann, wenn das Gerät ausgeschaltet bleibt und kein Strom fließt. Wird das Gerät angeschaltet, entsteht zusätzlich zum elektrischen Feld auch noch ein magnetisches Feld. Auch diese elektromagnetische Felder, die durch jede Form von elektrischen Anlagen erzeugt werden, können eine Emission verursachen. Diese freigesetzte Stärke an Energie wird in Mikrotesla gemessen. Der Immissionsgrenzwert beträgt 100 Mikrotesla und ist unter diesem festgelegten Wert für den Menschen nicht gesundheitsgefährdend. Diese Richtwerte und Obergrenzen wurden im Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) fest verankert. Auch Lärm ist eine Form der Emission. Von Lärmbelästigung wird dann gesprochen, wenn durch auftretende Geräusche, wie zum Beispiel Erschütterungen durch Vibrationen, oder ein erhöhter Lärmpegel durch Maschinen oder Fahrzeugen, eine Aktivität unterbrochen oder behindert wird. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass stetiger Lärm die Gesundheit beeinträchtigen kann. Um dies zu verhindern, wurden im Europäischen Parlament im Juli 2002 Richtlinien zur Bekämpfung von Lärmbelästigung ins Leben gerufen.
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Synonyme:
Emissionen |