Immissionswerte

Begriff Definition
Immissionswerte

Immissionswerte sind gesetzlich festgelegte Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stoffe in der Luft oder in der Umgebung. Die Festlegungen sind unter anderem in der „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) festgehalten.

Rechtsverordnungen für Emissions- und Immissionswerte

Neben dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als Hauptregelwerk rund um das Thema Emissionen und Immissionen, das die grundsätzlichen Anforderungen regelt, enthalten verschiedene Durchführungsbestimmungen Vorgaben zum Umgang mit Immissionen. Dies sind unter anderem:

  • die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
  • die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
  • die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)

Diese Bestimmungen liefern technische Einzelheiten für die praktische Umsetzung, zum Beispiel für bestimmte Typen von Anlagen sowie Angaben zu Genehmigungsverfahren oder zur Überwachung. Fehlen in den Bestimmungen einzelne Immissionswerte, gelten die Werte aus den Verwaltungsvorschriften wie der TA Luft oder der TA Lärm. Die Geruchsimmissions-Richtlinie wurde vom Länderausschuss für Immissionsschutz entwickelt und befasst sich mit Geruchsbelästigungen für die Bevölkerung. Eine beratende Funktion nimmt die Kommission zur Anlagensicherheit wahr.

Beispiele für Immissionswerte

Immissionen sind Einwirkungen auf den Menschen oder die Umwelt, die ab einer bestimmten Größenordnung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Immissionswerte werden zum Beispiel für folgende Stoffe und Einwirkungen festgelegt:

  • Schwefeldioxid
  • Stickstoffdioxid
  • Partikel
  • Blei
  • Benzol
  • Ozon
  • Lärm
  • Geruch

Im Zusammenhang mit den Immissionswerten spielt die sogenannte Alarmschwelle eine Rolle. Damit wird ein Wert bezeichnet, bei dessen Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht und der sofortige Gegenmaßnahmen erfordert.

Immissionsrichtwerte

In einigen Regelwerken, zum Beispiel in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), wird auch der Begriff „Immissionsrichtwert“ verwendet. Damit wird ausgedrückt, dass die angegebenen Werte nicht in jedem Einzelfall bindend sind und die Grenze der Zumutbarkeit darstellen.

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Synonyme: Immissionsrichtwert

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