Immissionsschutzgesetz
Begriff | Definition |
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Immissionsschutzgesetz | Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist Teil des Umweltrechts und dient dem Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und Öko-Systemen sowie Kultur- und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Die Anfänge des BImSchG liegen im Jahr 1973, die letzte Änderung trat im Juli 2022 in Kraft. Die Schutzziele des ImmissionsschutzgesetzesDas „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ hat zum Ziel, Lebewesen, Pflanzen und Öko-Systeme, aber auch Kultur- und Sachgüter vor Belästigungen und Gefahren durch Umwelteinwirkungen zu schützen. Dies gilt insbesondere für Einwirkungen, die von Anlagen – zum Beispiel aus der Industrie oder der Tierhaltung - verursacht werden. Ansatzpunkte sind zum einen Regelungen für die Betreiber solcher Anlagen und zum anderen Schutzmaßnahmen für die Betroffenen. Was regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz?Das BImSchG regelt die grundsätzlichen Anforderungen an den Immissionsschutz, technische Einzelheiten und Umsetzungsvorschriften sind in gesonderten Richtlinien und Regelwerken festgelegt. Im § 2 des BImSchG sind die Regelungsbereiche des Gesetzes zu finden. Diese umfassen im Einzelnen:
Die Geschichte des deutschen ImmissionsschutzesZu den Anfängen des Immissionsschutzes bestand dieser aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, teils auf Bundes-, teilweise aber auch auf Landesebene. Ab Mitte der 1960er Jahre wurden die Landesimmissionsschutzgesetze nach und nach in Vorschriften auf Bundesebene integriert, bis im Jahr 1974 mit der Einführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Immissionsschutz komplett neu geordnet wurde. Parallel zur Weiterentwicklung des Gesetzes entstanden verschiedene Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen, so zum Beispiel die Technischen Anleitungen TA Luft und TA Lärm.
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Synonyme:
BImSchG,Bundes-Immissionsschutzgesetz |