Bautechnische Nachweise

Begriff Definition
Bautechnische Nachweise

Für alle Bauvorhaben müssen bautechnische Nachweise erstellt werden. Sie müssen vor Baubeginn erstellt und gegebenenfalls durch die zuständige Behörde geprüft werden. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Bautechnischen Nachweise umfassen:

  • Nachweis der Standsicherheit (Statische Berechnung)
  • Nachweis der Einhaltung des baulichen Brandschutzes
  • Nachweis der Einhaltung des Wärmeschutzes und der Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes

Um die benötigten Nachweise für die Standsicherheit und den Brandschutz zu erhalten, verpflichtet der Bauherr einen entsprechenden anerkannten Spezialisten, den sogenannten Entwurfsverfasser und/ oder Statiker. Hier ist es wichtig, dass der Entwurfsverfasser eine unbeschränkte Bauvorlageberechtigung der Landesbaubehörde besitzt. Folgende Personen können diese Berechtigung besitzen:

  • Bauingenieure oder Architekten mit Listeneintragung gem. Architekten- und Ingenieurkammergesetz
  • Statiker, Tragwerksplaner

Die Prüfung der Standsicherheits- und Brandschutznachweise kann durch einen anerkannten Prüfingenieur der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Der Standsicherheitsnachweis kann im vereinfachten Prüfungsverfahren bis zum Baubeginn nachgereicht werden. Das ist ein rechnerischer Nachweis und wird mithilfe der Werte aus den Bewehrungs- und Konstruktionszeichnungen errechnet.

Die Nachweise zum geplanten Wärmeschutz und des Schallschutzes dürfen nur durch einen von der Baubehörde anerkannten Prüfsachverständigen geprüft werden. Das bedeutet, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde einen Prüfsachverständigen beauftragt. Um die Prüfung des geplanten Bauvorhabens zu beantragen, müssen alle bautechnischen Nachweise zusammen mit den Bauantragsunterlagen in mindestens 2-facher Ausführung vor dem geplanten Baubeginn bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

 

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