Lastenzuschuss

Begriff Definition
Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss ist das Pendant zum Mieterzuschuss, welcher in Form von Wohngeld für Eigentümer von eigengenutztem Wohneigentum bereitgestellt wird. Dieser Zuschuss gehört zu den staatlichen Sozialleistungen. Er soll dazu dienen die monatliche finanzielle Belastung zu verringern. Die Höhe des Zuschusses ist neben der Höhe der monatlichen Belastung abhängig vom Einkommen der Familie sowie der Größe, dem Alter und der Ausstattung des Wohneigentums. Die Beantragung für einen Lastenzuschuss erfolgt durch den Eigentümer selbst bei den Wohngeldstellen der für sein Postleitzahlengebiet zuständigen Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Darüber hinaus dürfen Personen, die ein dingliches Recht an dem Grundstück haben, einen Lastenzuschuss beantragen. Zu diesen dinglichen Rechten gehören laut § 3 Abs. 2 WoGG der Nießbrauch, das Wohnrecht und das Erbbaurecht.

Ist der Antrag auf Lastenzuschuss bewilligt, erfolgt die Zahlung auf zwölf Monate. Jedes Jahr kann der Antrag erneut gestellt werden.

Die durch das Wohneigentum verursachte finanzielle Belastung bestimmt die Höhe des Lastenzuschusses. Zusätzlich spielen die Faktoren der Haushaltsgröße und der Einkommenshöhe eine Rolle bei der Berechnung. Zinsen und Abzahlung eines Darlehens, welches zum Bau, Erwerb oder zur Erneuerung der Immobilie dient, finden dabei Berücksichtigung. § 13, Absatz 2 der Wohngeldverordnung besagt, dass pro Quadratmeter Wohnfläche jährlich 36 Euro Instandhaltungs- und Betriebskosten zuzüglich der zu entrichtenden Grundsteuer zu veranschlagen sind.

Die Höhe der Bezuschussung unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Gut zu wissen ist, dass bei der Prüfung des Antrages lediglich das Einkommen des Antragstellers beziehungsweise die Gesamtsumme der Einkommen aller Haushaltsmitglieder zurate gezogen wird. Besitzt man beispielsweise eine Kapitallebensversicherung oder Sparverträge für seine Kinder, bleiben diese unangetastet und bedürfen keiner Auflösung. Auch diese Grenzen für “erhebliches Vermögen” ist bundesländerübergreifend unterschiedlich.

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