Kanalanschluss

Begriff Definition
Kanalanschluss

Hauseigentümer, die ihr Abwasser in den öffentlichen Kanal entsorgen wollen, benötigen einen Kanalanschluss. Jedes Grundstück muss eine eigene unterirdische Anschlussleitung an den örtlichen Abwasserkanal besitzen. Dieses Arbeiten dürfen nur von einem Tiefbauunternehmen durchgeführt werden, dass von der Gemeinde beauftragt worden ist. Die Liste der dafür vorgesehenen Unternehmen können Antragsteller bei der örtlichen Gemeinde erhalten.

Benötigen Grundstückseigentümer, die in Gebieten mit einem Mischsystem wohnen, nur eine Anschlussleitung, müssen Eigenheimbesitzer, die in einem Gebiet mit einem Trennsystem leben, zwei Anschlussleitungen mit dem örtlichen Abwasserkanal verbinden. Einer davon ist ein Anschluss für Niederschlagswasser und der zweite für Schmutzwasser vorgesehen.

Fehler, die bei der Verlegung eines Kanalanschlusses gemacht werden, können verheerende Folgen, wie beispielsweise Rückstau ins Gebäude und Überflutungen der Kellerräume, zur Folge haben und sehr hohe Kosten für Hauseigentümer verursachen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Bauherren folgende Aspekte beachten:

  • Rohrdimensionierung
  • Gefälle der Anschlussleitung
  • Rohrverbindungen

Für einen neuen Kanalanschluss müssen Bauherren folgende Kosten einberechnen:

  • Kosten für die Planung und den Bau des Kanalanschlusses
  • Einmaliger Kanalanschlussbeitrag

Ein Kanalanschluss wird zur Refinanzierung der Investitionsaufwendungen von fast allen Kommunen erhoben. Die Berechnungsgrundlage für den erhobenen Beitrag muss in der Entwässerungsgebührensatzung festgelegt sein. Am weitesten verbreitet ist der Vollgeschossmaßstab, bei dem die Grundstücksgröße mit der Anzahl der Vollgeschosse errechnet wird, und somit eine beitragspflichtige Grundstücksfläche ermittelt werden kann.

Beispiel:
Beitrag in € = Grundstücksgröße in Quadratmeter x Beitragssatz in € / Quadratmeter x Faktor 1 x Faktor 2 x Faktor 3

  1. Grundstücksgröße in Quadratmeter = Grundstücksgröße in Quadratmeter laut Katasteramt.
  2. Beitragssatz in € / Quadratmeter = Beitragssatz gemäß Abwassergebührensatzung.
  3. Faktor 1 = Art der Nutzung, unterschieden nach Wohngebiet, Gewerbegebiet, Kerngebiet oder Industriegebiet.
  4. Faktor 2 = Maß der Nutzung, abhängig von der Geschosszahl einer Immobilie.
  5. Faktor 3 = Art des Anschlusses, unterschieden nach häuslichem Schmutzwasser und Niederschlagswasser und einem sogenannten Vollanschluss (Gemeinsamer Anschluss von häuslichem Schmutzwasser und Niederschlagswasser)

 

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Synonyme: Abwasseranschluss, Schmutzwasseranschluss

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