Kanalanschluss
Begriff | Definition |
---|---|
Kanalanschluss | Hauseigentümer, die ihr Abwasser in den öffentlichen Kanal entsorgen wollen, benötigen einen Kanalanschluss. Jedes Grundstück muss eine eigene unterirdische Anschlussleitung an den örtlichen Abwasserkanal besitzen. Dieses Arbeiten dürfen nur von einem Tiefbauunternehmen durchgeführt werden, dass von der Gemeinde beauftragt worden ist. Die Liste der dafür vorgesehenen Unternehmen können Antragsteller bei der örtlichen Gemeinde erhalten. Benötigen Grundstückseigentümer, die in Gebieten mit einem Mischsystem wohnen, nur eine Anschlussleitung, müssen Eigenheimbesitzer, die in einem Gebiet mit einem Trennsystem leben, zwei Anschlussleitungen mit dem örtlichen Abwasserkanal verbinden. Einer davon ist ein Anschluss für Niederschlagswasser und der zweite für Schmutzwasser vorgesehen. Fehler, die bei der Verlegung eines Kanalanschlusses gemacht werden, können verheerende Folgen, wie beispielsweise Rückstau ins Gebäude und Überflutungen der Kellerräume, zur Folge haben und sehr hohe Kosten für Hauseigentümer verursachen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Bauherren folgende Aspekte beachten:
Für einen neuen Kanalanschluss müssen Bauherren folgende Kosten einberechnen:
Ein Kanalanschluss wird zur Refinanzierung der Investitionsaufwendungen von fast allen Kommunen erhoben. Die Berechnungsgrundlage für den erhobenen Beitrag muss in der Entwässerungsgebührensatzung festgelegt sein. Am weitesten verbreitet ist der Vollgeschossmaßstab, bei dem die Grundstücksgröße mit der Anzahl der Vollgeschosse errechnet wird, und somit eine beitragspflichtige Grundstücksfläche ermittelt werden kann. Beispiel:
Zugriffe - 9312
Synonyme:
Abwasseranschluss, Schmutzwasseranschluss |