Grundpfandrecht
Begriff | Definition |
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Grundpfandrecht | Mit dem Grundpfandrecht sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber einem Grundstückseigentümer ab. So wird zum Beispiel bei einem Immobilienkredit die Immobilie durch den Kreditgeber mit einem Grundpfandrecht durch einen Eintrag ins Grundbuch als Grundschuld oder Hypothek belastet. In der Regel ist dies die Voraussetzung dafür, dass ein Kredit überhaupt erst gewährt wird. Die Formen des GrundpfandrechtsEin Grundpfandrecht kann in drei Varianten durchgeführt werden. Als Grundschuld, als Hypothek oder als Rentenschuld. Die Eintragung erfolgt über die Beurkundung eines Notars.
Löschung des Grundpfandrechts aus dem GrundbuchWie ein Grundpfandrecht nach erfolgter Rückzahlung aus dem Grundbuch gelöscht wird, hängt von der genutzten Form ab. Eine Hypothek erlischt nach erfolgter Begleichung des Darlehensbetrags automatisch. Ist eine Grundschuld eingetragen, muss die Löschung vom Eigentümer unter Vorlage einer Löschungsbewilligung vom Kreditgeber beantragt werden. Sind weitere Darlehen geplant, kann es sinnvoll sein, dieses Grundpfandrecht bestehen zu lassen. Dies verbessert die Chancen auf eine Kreditzusage und spart Kosten für die Löschung, bzw. eine erneute Eintragung. Allerdings behält der Gläubiger das Recht, darüber andere Verbindlichkeiten geltend zu machen und im Ernstfall eine Zwangsvollstreckung einzuleiten.
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Synonyme:
Immobiliarsicherheiten |