Versorgungsleitungen

Begriff Definition
Versorgungsleitungen

Im Bereich der Ein- und Zweifamlienhäuser sind für die Versorgungsleitungen, also die Anschlüsse an Telekommunikation, Gas, Strom, Fernwärme, Wasser und Abwasser, die regionalen Stadtwerke oder die entsprechenden Versorger vor Ort zuständig. Die Versorgungsleitungen liegen im Straßenbereich des öffentlichen Raums unter dem Erdreich, in der Regel in einer Tiefe zwischen 60 und 90 cm. Im Rahmen der Erschließung werden Grundstücke an die öffentlichen Versorgungsleitungen angeschlossen. Bei bestehenden Gebäuden oder einer Sanierung kommen nicht unerhebliche Kosten auf den Immobilienbesitzer zu, wenn er seine Immobilie an die öffentlichen Anschlüsse verbinden will. Die Gebühren dafür sind jedoch regional sehr unterschiedlich und nicht einheitlich geregelt. Bei Häusern auf dem Land liegen die Anschlusskosten meist über den Kosten für städtische Immobilien, da die Leitungen erheblich länger sein müssen.

Daher sind als die wichtigsten Faktoren für die Kosten die folgenden Kriterien auszumachen:

  • abgelegene Lage der Immobilie
  • Lange Zufahrten zwischen Immobilie und öffentlichem Verkehr
  • Heizungen mit Fernwärme oder Erdgas
  • Immobilien in Regionen mit hohen Gebührenverordnungen

Entscheidet sich die öffentliche Hand zur Erneuerung ihres Versorgungsnetzes, dann müssen die Anwohner an den Kosten beteiligt werden oder diese sogar vollständig tragen. Kostentreibend ist generell die Beschaffenheit des Bodens, bei dem zwischen unbefestigt, gepflastert und aspaltiert unterschieden wird. Liegen mehrere Grundstücke hintereinander, dann erhalten diese bei der Neuanlage in der Regel eine gemeinsame Zuleitung. Führt der neue Anschluss über ein benachbartes Grundstück, so musss die Grunddienstbarkeit grundbuchlich abgesichert sein. Diesen Eintrag übernimmt der Grundstückseigentümer in eigener Verantwortung.

Bauherren wird empfohlen für alle Tätigkeiten rund um die Anschlüsse mit Fachbetrieben zusammenzuarbeiten, das gilt insbesondere für den Anschluss an Elektrizität, Fernwärme und Erdgas. Alle Versorgungsleitungen der öffentlichen Hand werden stets bis zur Grundstücksgrenze oder bis zum Haus verlegt. Die Terminierung der Arbeiten übernimmt die Kommune selbst. Im Haus selbst kann der Bauherr die Arbeiten teilweise entweder selbst übernehmen oder durch eine entsprechende Fachfirma durchführen lassen.

 

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Synonyme: Versorgungsleitung,Hausanschlussleitungen, Hausanschlüsse,Hausanschluss

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