Erschließungskosten

Begriff Definition
Erschließungskosten

Um ein Haus auf einem Grundstück zu bauen, muss zuerst das Grundstück erschlossen werden. Dabei fallen die sogenannten Erschließungskosten an. Es handelt sich um Kosten, die ein Grundstückseigentümer tragen muss, um ein Grundstück an die lokale Infrastruktur anzuschließen, wie beispielsweise den Abwasseranschluss.

Erschließungskosten werden in zwei Kategorien unterschieden:

  1. Technische Erschließungskosten
    Anschluss des Grundstücks an die Versorgungs- und Entsorgungsnetze
  2. Verkehrsmäßige Erschließungskosten
    Umfasst Straßenbeleuchtung, Gehwege, den Straßenbau, öffentliche Grünflächen wie Parks, Kinderspielplätze aber auch den Lärmschutz

Für die Ermittlung der Höhe der Erschließungskosten werden die jeweiligen Gebührenstaffelungen der jeweiligen Gemeinde zugrunde gelegt, ebenso die Grundflächenzahl und die Geschosszahl. Auch spielt der Umfang der notwendigen Arbeiten zur Erschließung eine Rolle. Erschließungskosten werden an die Gemeinde entrichtet.

Für einen Abwasseranschluss fallen 8 Euro pro Quadratmeter der Gebäudefläche an. Wenn ein Haus beispielsweise 150 Quadratmeter Wohnfläche hat, werden diese mit 8 Euro berechnet. Das bedeutet, dass der Abwasseranschluss den Hausbesitzer 1.200 Euro kostet. Zu den Abwasseranschlusskosten kommen weitere Kosten wie Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation hinzu. Je nach Wohnlage und besondere Begebenheiten liegen diese Kosten bei mindestens 5.600 Euro. Beim Wasseranschluss variieren die Kosten von Gemeinde zu Gemeinde am stärksten. Zu berücksichtigen ist, dass für den Strom- und Wasseranschluss auch die Energieversorger Gebühren erheben können.

Hinweis:
Der Erschließungskostenbescheid wird nicht immer während des Hausbaus versendet. Es kommt vor, dass die Rechnung erste Jahre nach der Erschließung gestellt wird.

 

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