Zuschlagsgebühr
Begriff | Definition |
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Zuschlagsgebühr | Eine Zuschlagsgebühr tritt bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie in Kraft. Sie ist der Betrag, den das beauftragte Gericht für die Abwicklung der Transaktion erhebt. Eine Zuschlagsgebühr ist mit der Grunderwerbssteuer und den Kosten für den Eintrag im Grundbuch vom Käufer beziehungsweise vom Höchstbietenden zu zahlen. Die Zuschlagsgebühr ist, anstatt fälliger Notarkosten zu entrichten. Die Höhe orientiert sich am Gebot des Interessenten. Meistens liegt diese jedoch unter dem Honorar eines Notars. Kaufinteressenten, die beabsichtigen, eine Immobilie bei einer Versteigerung zu erwerben, sollten gut vorbereitet sein. So ist ein Gespräch mit Mitarbeitern der Hausbank von Vorteil, um zum Beispiel einen finanziellen Spielraum zu diskutieren. Neben dem Höchstlimit des Immobilienpreises müssen auch die versteckten Kosten beachtet werden. Jedoch sollten mindestens 5 % der Kaufsumme für die anfallenden Kosten fest eingeplant werden. Beim Ersteigern einer Immobilie kommen jedoch noch weitere Kosten auf den neuen Besitzer zu. Neue Eigentümer übernehmen beim Zuschlag auch Belastungen wie zum Beispiel die Grundschuld sowie die eventuell bestehenden Mietverträge. Somit erwerben Sie eine Immobilie mit allen Rechten und Pflichten. Auch der hinzukommende Versicherungsschutz des neu erworbenen Objekts darf dabei nicht vergessen werden. Entstehende Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie durch eine Zwangsversteigerung:
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