Zuschlag

Begriff Definition
Zuschlag

Zuschläge sind Beigaben aus natürlichen oder künstlich hergestellten Gesteinskörnern unterschiedlicher Größe. Sie werden Beton oder Mörtel zugeführt, um Dämmeigenschaften, Festigkeit und Stabilität des Baumaterials zu beeinflussen. Bei einer Betonbereitung ist es ratsam, die unterschiedlichen Gesteinskörner getrennt voneinander beizumischen. Beton besteht aus mindestens zwei Zuschläge in Form von Korngruppen.

Eine Korngruppe setzt sich aus Gesteinskörnern einer bestimmten Größe zusammen. So sind zum Beispiel Größen zwischen 16 und 32 Millimeter oder auch 1 bis 4 Millimeter möglich. Ein prozentualer Anteil einer Korngruppe am gesamten Zuschlag wird über die sogenannte Sieblinie dargestellt. Sie wird durch einen Siebversuch ermittelt. Hierbei kann der Zuschlag einer stetigen oder unstetigen Sieblinie folgen.

Für eine optimale Verarbeitung des Betons sollte sich die Größe der Körnung so zusammensetzen, dass die Sieblinie als Grob- oder Mittelkörnig anerkannt ist. Durch eine unstetige Sieblinie ist eine dichte Packung der Zuschlagkörner möglich. Eine höhere Dichte des Betons kann somit erreicht werden.

  • Leichtzuschlag
    - Naturbims
    - Lavaschlacke (Lavakies, Schaumlava)
    - Hüttenbims
    - Blähton
    - Blähschiefer

  • Normalzuschlag
    -
    Natürliches gebrochenes, ungebrochenes oder dichtes Gestein wie Sand, Kies oder Splitt.
    - Künstliche gebrochene, ungebrochene sowie dichte Zuschläge wie Hochofenstückschlacke, Hochofenschlackensand.

  • Schwerzuschlag
    - Schwerspat
    - Eisenherz
    - Stahlgranulat

Der größte Gesteinskorndurchmesser einer Körnung wird Größtkorn genannt. Gesiebt wird in der Regel mit einer rechteckigen Maschenöffnung. Größtkörner weisen üblicherweise eine Größe von 8, 16, 32, oder 63 Millimeter auf. Durch seine konstruktiven Rahmenbedingungen wie Bauteilabmessungen und Bewehrungsdichte wird das Größtkorn jedoch begrenzt genutzt. Dennoch ergeben sich Vorteile für die Nutzung von Größtkörnern. Sie wirken sich umso besser auf die Kornzusammensetzung aus, je größer das Größtkorn ist. Große Körner haben in Relation zu ihrem Volumen eine geringere Oberfläche. Daher ist weniger Zementleim zur Umhüllung der Gesteinskörnung erforderlich.

Durch das Verwenden von größeren Größtkörnern lässt sich:

  • eine Verbesserung der Verarbeitbarkeit bei unveränderlich Zugabe von Wasser erzielen oder
  • die Wasserzugabe reduzieren und die Festigkeit steigern bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit oder
  • die Zugabe von Zement bei unveränderlicher Verarbeitbarkeit und gleichbleibendem Festigkeitsgrad reduzieren

Folgende Begrenzungen ergeben sich bei der Verwendung der Größtkörner in Bauteilen:

  • bei der Abmessungen des Bauteils
    Das Größtkorn sollte kleiner als maximal ein Drittel, besser ein Fünftel der kleinsten Bauteilabmessung sein.
  • bei der Bewehrungsdichte
    Der geringste lichte Abstand zur Bewehrungseinlage sollte durch das Größtkorn nicht überschritten werden

Normen von Gesteinskörnungen

  • EN 12620 Beton-Gesteinskörnung
  • EN 13043 Gesteinskörnung für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen
  • EN 13242 Gesteinskörnungen für hydraulisch gebundene und nicht gebundene Gemische
  • EN 13139 Gesteinskörnung für Mörtel
  • EN 13450 Gesteinskörnung für Gleisschotter
  • DIN 18196 Erd- und Grundbau
  • DIN 4226 Zuschlag für Beton

 

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