Regionalplanung

Begriff Definition
Regionalplanung

Die Regionalplanung ist die Zwischenstufe zwischen der Landesentwicklungsplanung und der spezifischen Bauleitplanung der Gemeinden. Die Regionalplanung stellt Grundsätze und Ziele für die Raumordnung auf. Die Planungssicherheit ist verantwortlich für die Aufstellung der Grundsätze für die Gemeinden und den sogenannten Fachplanungsträgern. Die dabei genutzten Maßstäbe bewegen sich zwischen 1:100.000 und 1:150.000. Die Regionalplanung unterliegt den rechtlichen Instrumenten der Regionalentwicklung.

Aufgaben der Regionalplanung:

  • Aufstellung sowie Fortschreibung des Regionalplanes.
  • Einbeziehung des Landschaftsrahmenplans für die Region in den Regionalplan.
  • Beratung der Träger des Bauleitplanung sowohl der weiteren öffentlichen und privaten Planungsträger.
  • Mitwirkung bei jeglichen Fachplanungen des Landes.
  • Mitwirkung bei der Aufstellung sowie Fortschreibung des landesweiten Raumordnungsplanes.
  • Regionalpolitische Initiativen zur Förderung bzw. Entwicklung der Region.
  • Kooperation mit Trägern regionaler Gemeinschaftsaufgaben.

Normalerweise sollte sich die Planung der einen Ebene an die übergeordnete Ebene orientieren. In Deutschland ist es der Fall, dass sich die Planungen in beiden Richtungen vertikal beeinflussen sollen, was sich auch als Gegenstromprinzip beschreiben lässt. In beiden Fälle sind jedoch die Interessen der betroffenen Personen anzuhören und bei auftretenden Konflikten gegeneinander abzuwägen.

 

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