Regionalplanung
Begriff | Definition |
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Regionalplanung | Die Regionalplanung ist die Zwischenstufe zwischen der Landesentwicklungsplanung und der spezifischen Bauleitplanung der Gemeinden. Die Regionalplanung stellt Grundsätze und Ziele für die Raumordnung auf. Die Planungssicherheit ist verantwortlich für die Aufstellung der Grundsätze für die Gemeinden und den sogenannten Fachplanungsträgern. Die dabei genutzten Maßstäbe bewegen sich zwischen 1:100.000 und 1:150.000. Die Regionalplanung unterliegt den rechtlichen Instrumenten der Regionalentwicklung. Aufgaben der Regionalplanung:
Normalerweise sollte sich die Planung der einen Ebene an die übergeordnete Ebene orientieren. In Deutschland ist es der Fall, dass sich die Planungen in beiden Richtungen vertikal beeinflussen sollen, was sich auch als Gegenstromprinzip beschreiben lässt. In beiden Fälle sind jedoch die Interessen der betroffenen Personen anzuhören und bei auftretenden Konflikten gegeneinander abzuwägen.
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