Wohnwirtschaftliche Verwendung
Begriff | Definition |
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Wohnwirtschaftliche Verwendung | Der Begriff wohnwirtschaftliche Verwendung ist Bestandteil des Bausparkassengesetzes. Darin steht unter § 1 Abs. 3 BSpKG geschrieben, dass Bausparer ein Bauspardarlehen nur zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen nutzen dürfen. Darunter zählen:
Einen Nachweis über die tatsächliche wohnwirtschaftliche Verwendung des Bauspardarlehens ist der Bausparkasse in jedem Fall zu übermitteln. Neben den gesetzlichen Vorgaben des Bausparkassengesetzes setzen ebenso staatliche Subventionierungsprodukte bei einer Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW für die Finanzierung einer Immobilie den Nachweis wohnwirtschaftlicher Zwecke voraus.
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Synonyme:
wohnwirtschaftliche Zwecke,wohnungswirtschaftliche Maßnahmen |