Wärmeschutzverordnung (WSVO)

Begriff Definition
Wärmeschutzverordnung (WSVO)

Die Wärmeschutzverordnung (WSVO) war  die erste rechtlich geltende Vorschrift Deutschlands, die den energieeinsparenden Wärmeschutz von Gebäuden vorschreibt. Sie trat am 1. November 1977 in Kraft und wurde am 1. Februar 2002 von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Die heute geltende Energieeinsparverordnung vereint alle rechtlichen Vorgaben der Wärmeschutzverordnung sowie der Heizungsanlagenverordnung.

Die Energieeinsparverordnung vereint alle Anforderungen an die Wärmedämmung sowie an sämtliche technische Anlagen für beheizte und klimatisierte Gebäude. Der Kennwert hierfür ist die Primärenergiebilanz. Sie ergibt sich aus der Summe verschiedener Faktoren. Für eine optimale Energiebilanz ist es nicht nur wichtig, wieviel Energie verbraucht wird. Entscheidend ist, welche Art von Energie Hauseigentümer nutzen.

Besonders Strom aus erneuerbaren Energien wirkt sich positiv auf die Energiebilanz aus. Zur Berechnung der Energiebilanz werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Energieverbrauch von Heizungsanlage sowie Gebäudeklimaanlage
  • Energieverbrauch zur Warmwasseraufbereitung
  • Energieverbrauch für Lüftungsanlagen
  • Energieverbrauch für Wärmepumpen, Wärmebrenner sowie Wärmeregler
  • Wärmebrückenfreiheit des Gebäudes

Der errechnete Wert der Energiebilanz wird anschließend im Gebäudeenergieausweis vermerkt. Ab welchem Zeitpunkt Gebäude einen Energieausweis benötigen, wird in der Energieeinsparverordnung und somit in der Wärmeschutzverordnung geregelt.

Damalige Wärmeschutzverordnung: Anpassung an EU-Richtlinien

In den letzten Jahren wurde die Energieeinsparverordnung mehrfach den EU-Richtlinien angepasst. Aufgrund dieser Veränderungen gelten die neuen Regelungen im selben Maße für Gebäudeenergieausweise von Altbauten sowie von geschäftlich genutzten Bauten. Eigentümer können sich hierfür an einen zugelassenen Energieberater wenden. Für die Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises für Neubauten ist ein Energieberater mit Bauvorlagenberechtigung zuständig.

 

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Synonyme: WSVO

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