Umwandlung

Begriff Definition
Umwandlung

Eine Umwandlung bedeutet Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Um eine Wohnung umzuwandeln ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig. Diese Bescheinigung sagt aus, dass es sich um eine abgeschlossene Wohneinheit mit separatem Eingang handelt. Eine Umwandlung ermöglicht den Eigentümer, einzelne Wohnungen in einem Mietgebäude zu verkaufen und somit eine höhere Rendite zu erzielen. Die Umwandlung findet praktisch nur in den Grundbüchern statt. Der Mieter einer umgewandelten Eigentumswohnung besitzt ein gesetzliches Vorverkaufsrecht. Er ist jedoch nicht in der Pflicht, sofort zu kaufen. Der Mieter hat das Recht, solange zu warten, bis der Eigentümer einen Kaufvertrag einer dritten Partei vorgelegt hat. Dann kann der Mieter sich entscheiden, ob er die Wohnung kaufen möchte. Dabei gelten die in dem Kaufvertrag genannten Preise und Bedingungen.

Wenn der Mieter sich entscheidet, nicht die Wohnung nicht zu kaufen, bleibt das bestehende Mietverhältnis bestehen, auch wenn die Wohnung an eine dritte Partei verkauft wird. Mieter von umgewandelten und verkauften Wohnungen besitzen einen besonderen Kündigungsschutz. Selbst wenn der neue Besitzer die Wohnung für den Eigenbedarf gekauft hat, darf er dem Mieter für drei Jahre nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Diese Frist startet, sobald der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen ist. Nach diesen drei Jahren greift der normale Kündigungsschutz. Dann darf der Eigentümer dem Mieter nur wegen einem gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund kündigen.

 

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