Spitzenlast

Begriff Definition
Spitzenlast

Die Spitzenlast ist jener Zeitraum, an dem kurzfristig eine hohe Menge Energie aus Versorgungsnetzen (Strom, Erdgas, Fernwärme) angefordert wird. Oder anderes ausgedrückt: Die höchste Energiemenge, die Verbraucher in einem bestimmten Zeitraum aus dem Netz beziehen. Das Gegenteil davon ist die Grundlast. Beide Begriffe drücken somit die Energiebedarfe aus.

Die Spitzenlast tritt auf, wenn mehr Energie benötigt wird, beispielsweise wenn eine Familie zu Hause ist. Hier handelt es sich um einen überschaubaren Zeitrahmen, denn die Nachfrage nach Strom oder Wärmeenergie nimmt ab, wenn die Nachtruhe beginnt. Beim Strom sind die Verbräuche von Strom regelmäßig zur Mittagszeit und zu Beginn der Feierabendzeit höher als tagsüber. Diese Spitzenlasten sind aber gemeinhin bekannt und unproblematisch.

Schwieriger wird es, wenn Kraftwerke ausfallen, denn in diesem Fall muss verhindert werden, dass die Stromnetze insgesamt zusammenbrechen. Dies geschieht durch die Zuschaltung von speziellen Spitzenlastkraftwerken. Diese sind sehr schnell einsetzbar und lassen sich nach jeweiligem Bedarf regeln. Sie laufen dann so lange, bis andere Kraftwerke wieder günstigeren Strom einspeisen können.

Aber auch in Bezug auf die Heizungsanlage spielt der Begriff eine Rolle, weshalb Lastspitzen bei der Heizlastberechnung zu berücksichtigen sind. Ist die Heizungsanlage auch für kurzfristig höheren Wärmebedarf ausgelegt, kann auch bei einem Kälteeinbruch die benötigte Raumtemperatur erreicht werden.

 

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