Offene Bauweise
Begriff | Definition |
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Offene Bauweise | Mit dem Begriff offene Bauweise ist die Bebauung eines Grundstücks mit entsprechendem Abstand zur Grundstücksgrenze gemeint. Konkret bedeutet dies: Das Gebäude wird mit einem seitlichen Grenzabstand zur Grundstücksgrenze gebaut. Den Gegensatz dazu bildet die geschlossene Bauweise, bei der das Gebäude quasi direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt wird, ohne einen seitlichen Abstand einzuhalten. In den meisten Gegenden in Deutschland ist eine offene Bauweise vorgeschrieben, die geschlossene Bauweise nur in Ausnahmefällen zulässig. Welche Bauweise in einem Bebauungsgebiet maßgeblich ist, wird von der jeweiligen Gemeinde nach § 22 BauNVO im Bebauungsplan festgelegt. Bei einer offenen Bauweise wird zwischen drei unterschiedlichen Hausformen unterschieden:
Ein Gebäude, das in einer offenen Bauweise gebaut wird, darf eine Länge von 50 Metern nicht überschreiten.
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