Fälligkeit
Begriff | Definition |
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Fälligkeit | Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem ein Auftragnehmer die vereinbarte Leistung erbracht oder ein Auftraggeber zahlungspflichtig wird. Die Fälligkeit der Vergütungsansprüche eines Auftragsnehmers gegen den Auftraggeber tritt mit der erfolgreichen Abnahme ein. Der Termin der Fälligkeit hat auf einen eventuellen späteren Verzugstermin Einfluss. Hier informieren wir Sie darüber, wann Handwerkerrechnungen fällig sind: hausbauberater.de/bauwissen/handwerkerrechnungen.
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