Abnahme
Begriff | Definition |
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Abnahme | Wenn ein Bauwerk fertig ist, wird es vom zuständigen Bauunternehmen an den Käufer übergeben. Darunter wird die Abnahme oder Bauabnahme verstanden. Dieser Prozess kann formell im Rahmen einer schriftlichen Erklärung durchgeführt werden oder durch eine Schlüsselübergabe erfolgen. Dabei kommt es zum Gefahrenübergange vom Bauunternehmen auf den Kunden und es beginnt die Gewährleistungsfrist. Eine Abnahme kann dann erfolgen, wenn ein Großteil der vertraglich vereinbarten Leistung vollständig erbracht wurde. Das bedeutet, dass geringfügige Mängel kein Grund dafür sind, dass eine Abnahme nicht stattfindet. Der Zeitpunkt der Abnahme ist eine entscheidende Voraussetzung für die Zahlungsfristen von Handwerkerrechnungen. Weitere Informationen: hausbauberater.de/bauwissen/handwerkerrechnungen Bei der Abnahme werden verschiedene Formen einer solchen unterschieden. Zu diesen gehören:
Weitere Informationen: www.hausbauberater.de/abnahme
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Synonyme:
Bauabnahme |