Abnahme

Begriff Definition
Abnahme

Wenn ein Bauwerk fertig ist, wird es vom zuständigen Bauunternehmen an den Käufer übergeben. Darunter wird die Abnahme oder Bauabnahme verstanden. Dieser Prozess kann formell im Rahmen einer schriftlichen Erklärung durchgeführt werden oder durch eine Schlüsselübergabe erfolgen. Dabei kommt es zum Gefahrenübergange vom Bauunternehmen auf den Kunden und es beginnt die Gewährleistungsfrist. Eine Abnahme kann dann erfolgen, wenn ein Großteil der vertraglich vereinbarten Leistung vollständig erbracht wurde. Das bedeutet, dass geringfügige Mängel kein Grund dafür sind, dass eine Abnahme nicht stattfindet.

Der Zeitpunkt der Abnahme ist eine entscheidende Voraussetzung für die Zahlungsfristen von Handwerkerrechnungen. Weitere Informationen: hausbauberater.de/bauwissen/handwerkerrechnungen

Bei der Abnahme werden verschiedene Formen einer solchen unterschieden. Zu diesen gehören:

  • Die ausdrückliche Bauabnahme
    Die Übernahme erfolgt durch ein sogenanntes Abnahmeprotokoll, in dem z.B. Mängel aufgelistet werden. Mit dem Unterschreiben eines solchen beginnt die Gewährleistungsfrist.

  • Die stillschweigende Bauabnahme
    Durch ein „schlüssiges Verhalten“ wird die Abnahme eines Bauwerks vollzogen, wobei kein Abnahmeprotokoll verwendet wird.

  • Die fingierte Bauabnahme
    Diese Form der Bauabnahme ist gesetzlich geregelt und verpflichtet den Bauherrn zur fristgerechten Abnahme.

Weitere Informationen: www.hausbauberater.de/abnahme

 

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Synonyme: Bauabnahme

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