Brandschutzverglasung
Begriff | Definition |
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Brandschutzverglasung | Als Brandschutzverglasung bezeichnet man nichttragende Verglasungen inklusive Rahmen, Halterungen, Dichtungen und Befestigungsmitteln, die definierten Anforderungen an den Feuerwiderstand entsprechen. Sie sind geeignet und gedacht, die Ausbreitung von Bränden innerhalb von Bauwerken zu verhindern. Im Einfamilien- bzw. Wohnungsbau spielt die Brandschutzverglasung meist keine Rolle. Brandschutzverglasungen nach DIN 4102-13Die DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ unterscheidet hinsichtlich der Brandschutzverglasung folgendermaßen:
Neben dieser Klassifizierung gibt es jedoch keine einheitliche und abschließende Definition. Brandschutzverglasungen sind durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartzulassungen definiert. Aufbau einer BrandschutzverglasungDie Brandschutzverglasung unterscheidet sich bereits bei der verwendeten Verglasung von herkömmlichen Fenstern. Brandschutzglas der Klasse EI (früher F) ist Mehrscheibenglas mit einer Hydrogelschicht im Scheibenzwischenraum, die im Brandfall aufschäumt und eine hitzedämmende Schicht bildet, die heutige E-Verglasung (früher G) besteht meist aus einscheibigem Borosilikatglas. Neben der Verglasung selbst müssen auch Rahmen, Anschlüsse und Beschläge so ausgeführt sein, dass sie der geforderten Feuerwiderstandsklasse für das Bauteil entsprechen. Mögliche Konstruktionen sind:
Rechtliches zur BrandschutzverglasungDen Einsatz von Brandschutzverglasungen regeln die Landesbauordnungen. Laut Musterbauordnung (MBauO) § 30, Absatz 9, sind feuerbeständige Verglasungen in innenliegenden Brandwänden nur beschränkt zulässig. Der § 29 erlaubt grundsätzlich deren Einbau in Brandwände, Treppenhauswände sowie in feuerbeständige Trennwände. Weiterhin sind grundsätzliche Regelungen wie die erforderliche Feuerwiderstandsklasse der Verglasung definiert.
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Synonyme:
4102-13 |