Außentreppe

Begriff Definition
Außentreppe

Außentreppen befinden sich im Allgemeinen außerhalb eines Bauobjekts und dienen dem Zweck, zwei Etagen, die sich entweder unter oder über dem Bodenniveau befinden, miteinander zu verbinden. Außerdem fallen Treppen wie Treppenaufgänge zu Haustüren, Treppen innerhalb des Gartens und Kellertreppen in den Bereich der Außentreppen.

Feuertreppen sind auch Außentreppen, bei denen es sich um Fluchtwege handelt, die insbesondere bei sehr hohen Gebäuden ihre Nutzung finden. Sie unterliegen den Brandschutzbestimmungen, weil sie in Katastrophen- oder Notsituationen genutzt werden müssen. Sie sind feuerresistent und bieten auch bei Nässe ein hohes Maß an Trittsicherheit. Derartige Außentreppen werden in der Regal aus Metall hergestellt, wobei die Trittstufen mit Gitterrosten versehen sind.

Freitreppen gehören ebenfalls zur Kategorie der Außentreppen und sie beginnen meistens auf Wegen oder Straßen, Terrassen, Brücken oder bei Unterführungseingängen. Sie können meistens zu Fuß erreicht werden. Ein wichtiges Charakteristikum einer Freitreppe ist, dass sie ein leichtes Gefälle aufweisen. Dies dient dazu, dass sich kein Wasser auf den Stufen der Treppe ablagern kann. Dadurch ist auch gewährleistet, dass bei Frosteinwirkungen kein Glatteis entstehen kann. Materialien, die ihre Anwendung bei Freitreppen finden, sind zum Beispiel Beton oder Naturstein, da diese verschiedenen Witterungen sehr gut standhalten und auch die Sicherheit bei der Nutzung von solchen gewährleisten können.

Tipp:
Wissenswertes über die Vielzahl von Treppenarten finden Sie hier: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/treppen

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Synonyme: Aussentreppe

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