Anschlussfinanzierung
Begriff | Definition |
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Anschlussfinanzierung | Eine Anschlussfinanzierung ist notwendig, wenn nach Ablauf des vereinbarten Kreditzeitraums oder der Zinsbindung, der Kreditnehmer der Bank noch Geld schuldet. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bank ein neues Angebot zu einer neuen Zinsvereinbarung unterbreiten. Dazu sind Banken sogar verpflichtet. Das Angebot muss drei Monate vor Ablauf des Festzinszeitraums unterbreiter werden. Nach Ablauf des Darlehensvertrags und der Sollzinsbindung hat aber auch der Kreditnehmer die Möglichkeit, die Bank zu wechseln und einen neuen Vertrag abzuschließen. Auf diese Weise können häufig deutlich bessere Zinsbedingungen ausgehandelt werden. Eine Anschlussfinanzierung kann in verschiedenen Arten erfolgen:
Es ist empfehlenswert, sich bei mehreren Banken im Vorfeld zu erkundigen und deren Angebote zu vergleichen. Auf diese Weise können unter Umständen bessere Bedingungen als bei dem vorherigen Kreditgeber erzielt werden. Hier gibt es weitere Informationen:
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