Offene Bauweise

Begriff Definition
Offene Bauweise

Mit dem Begriff offene Bauweise ist die Bebauung eines Grundstücks mit entsprechendem Abstand zur Grundstücksgrenze gemeint. Konkret bedeutet dies: Das Gebäude wird mit einem seitlichen Grenzabstand zur Grundstücksgrenze gebaut. Den Gegensatz dazu bildet die geschlossene Bauweise, bei der das Gebäude quasi direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt wird, ohne einen seitlichen Abstand einzuhalten. In den meisten Gegenden in Deutschland ist eine offene Bauweise vorgeschrieben, die geschlossene Bauweise nur in Ausnahmefällen zulässig.

Welche Bauweise in einem Bebauungsgebiet maßgeblich ist, wird von der jeweiligen Gemeinde nach § 22 BauNVO im Bebauungsplan festgelegt.

Bei einer offenen Bauweise wird zwischen drei unterschiedlichen Hausformen unterschieden:

  1. Einzelhaus
    Bei einem Einzelhaus handelt es sich um ein Bauobjekt, das in sich geschlossen auf einem Grundstück steht und ein seitlicher Abstand zu der Grundstücksgrenze besteht.

  2. Doppelhaus
    Ein Doppelhaus fällt unter den Begriff offene Bauweise, wenn zwei separate Gebäude so aneinander gebaut wurden, dass sie eine Einheit bilden. Sie müssen über eine gemeinsame Wand verfügen, die sich auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze befindet.

  3. Hausgruppe
    Man spricht von einer Hausgruppe, wenn mindestens drei Häuser wie beispielsweise ein Doppelhaus aneinander gebaut sind. Jedes Haus muss über ein eigenes Grundstück verfügen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass das erste und das letzte Haus einen seitlich festgelegten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.Häuser einer Hausgruppe werden auch als Reihenhaus bezeichnet.

Ein Gebäude, das in einer offenen Bauweise gebaut wird, darf eine Länge von 50 Metern nicht überschreiten.

 

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