Unbedenklichkeitsbescheinigung

Begriff Definition
Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung am Bau

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) weist die Baufirma nach, dass sie Mitglied der BG Bau ist, und bis zum Ausstellungstag Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt hat. Wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für seinen eigenen Betrieb benötigt, der kann diese bei der BG Bau einfach telefonisch oder schriftlich anfordern. Besitzt der Betrieb einen elektronischen Zugang zum BG Bau Intranet, dann kann er die UB auch elektronisch anfordern.

Wenn der Bauherr eine Baufirma beauftragt, dann sollte er sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Baufirma zeigen und sich eine beglaubigte Kopie für seine Unterlagen ausstellen lassen. Damit stellt er sicher, dass es sich um ein zuverlässiges und vertrauenswürdiges Unternehmen handelt. Die UB belegt die Anzahl der gemeldeten Beschäftigten, und dass die Baufirma die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß bezahlt hat. Das ist wichtig für den Bauherrn, da er ansonsten als Auftraggeber dafür in Haftung genommen werden kann. Es kann ihm im schlimmsten Fall vorgeworfen werden, dass er Schwarzarbeit unterstützt. Für die Haftungsbefreiung werden nur qualifizierte UBs akzeptiert.

Wenn die Baufirma bei der BG Bau eine Vollmacht für den Bauherrn einreicht, dann kann dieser als Auftraggeber direkt die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Baufirma anfordern. Dieses geschieht ebenfalls schriftlich oder telefonisch.

Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf

Beim Kauf von Immobilien fällt eine Grunderwerbsteuer an. Bevor diese nicht entrichtet worden ist, kann der neue Immobilienkäufer nicht als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Dies ergibt sich aus §22 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz), welches demzufolge die Grundlage für die Notwendigkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bildet. Erst wenn der Erwerber einer Immobilie mit diesem Dokument die vollständige Zahlung der Grunderwerbssteuer nachweisen konnte, erfolgt die Umschreibung der Eigentümerschaft im Grundbuch. Erhoben wir die Grunderwerbsteuer einmalig beim Immobilienerwerb. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten.

 

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