Erschütterungsschutz

Begriff Definition
Erschütterungsschutz

Erschütterungen im Bauwesen sind häufig auf Arbeiten und Baustellen an der Infrastruktur zurückzuführen. Aber auch als Folge von Bahnverkehr, Sprengungen in Steinbrüchen, Verdichtungsarbeiten im Kanalbau oder durch den Einsatz von Rammgeräten beispielsweise bei der Herstellung von Baugruben für die unterschiedlichsten Bauwerke kommt es zu Erschütterungen und Schwingungen. Vor allem in Bezug auf Tragwerkskonstruktionen können Bauteilschwingungen zu Schäden an dem Bauwerk führen. Eine Brücke beispielsweise muss so geplant und gebaut werden, dass Erschütterungen etwa einer nahegelegenen U-Bahn, dem Bauwerk keinen Schaden zufügen. Seine Stand- und Tragsicherheit muss dabei zu jeder Zeit gegeben sein.

Die Schwingungen breiten sich zunächst im Baugrund aus und werden als spürbare Geräusche oder Bewegungen in Gebäude übertragen. Der Bauphysiker (Baudynamiker) kennt sich mit den nach der DIN 4150 geregelten Schwinungsmessungen aus und geht dabei auf Grund §26 des Bundes-Immissionsschutzgesetz bereits in der Planung darauf ein. Er berücksichtig die Erschütterungen anhand von Messungen und Prognoseberechnungen und setzt gezielt schwingungsmindernde Maßnahme nein. Dazu gehören beispielsweise elastische Gebäudelagerungen, die unterhalb der Fundamtplatten oder an den Baugrubenwänden eingesetzt werden. Auch Stahlfederelemente können hier zum Einsatz kommen.

Schwingungsmessungen vor Ort werden nach einschlägigen Normen und Regelwerken bewertet und die Ergebnisse mit den Anhaltswerten der DIN 4150-2 „Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden“ verglichen. Zu den erschütterungsbedingten Belästigungen gehören Schwingungsimmissionen und die Sekundärluftschallimmissionen. Der abgestrahlte sekundäre Luftschall kann von Bewohnern in der Nähe als störend empfunden werden. Daher werden auf dem Baufeld Schwingungsmessungen durchgeführt. Auch die Übertragung von Verkehrserschütterungen können über den Baugrund und die Gründung in Decken und Wände von Gebäuden übertreten. Mit empfindlichen Geräten werden Messungen durchgeführt und anschließende Maßnahmen getroffen, die dazu führen sollen, dass sich Menschen nicht beeinträchtigt oder gestört fühlen und Gebäude keinen Schaden nehmen. Die bautechnische Aufnahme und Messung sollte bereits zu Beginn der Baumaßnahme erfolgen, damit es gar nicht erst zu Bauwerkserschütterungen kommen kann.

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