Baustellenabsicherung

Begriff Definition
Baustellenabsicherung

Bevor mit dem Bauvorhaben angefangen werden kann, muss die Baustelle umfangreich abgesichert werden. Dafür ist der Bauherr zuständig und er sollte sich eingehend mit dem Thema befassen. Die Baustellenabsicherung betrifft nicht nur den Schutz gegen das Betreten der Baustelle durch unbefugte Personen, sondern auch alle notwendigen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit.

Um die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften der Baustellenverordnung umzusetzen, müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Die Baustelle muss so abgesichert werden, dass ein unbefugtes Betreten nicht ohne weiteres möglich ist.

Dazu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:

  • Die Baustelle muss mit einem Bauzaun abgesperrt werden.
  • Die Wege und Zugänge auf bzw. zur Baustelle müssen gesichert werden.
  • Die Baustelle muss ordentlich beschildert sein.
  • Das gesamte Baumaterial muss gesichert sein.

Die Sicherung des Baumaterials ist wichtig, damit es nicht entwendet werden kann. Offene Schächte müssen abgedeckt werden. Kommt es zu einem Unfall auf der Baustelle muss geklärt werden, wer die Haftung übernimmt. Ist der Bauherr in der Haftung, weil er die Baustelle nicht umfassend gesichert hat, dann kommen Kosten auf ihn zu, die schnell in die Hunderttausend Euro gehen können.

Zur Baustellensicherung gehören die Sicherung gegen Unfälle, der Diebstahlschutz und der Brandschutz. Der Bauunternehmer kümmert sich in der Regel um die Beschilderung für den Straßenverkehr. Der Bauherr kann sich mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern. Bei Umbauten kann bei bestimmten Privathaftpflichtversicherungen das Risiko für den Bauherrn mit abgesichert sein. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann nicht abgeschlossen werden, wenn das Haus ohne Architekten oder Bauunternehmen geplant und gebaut wird.

 

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