Baulinie

Begriff Definition
Baulinie

Die Baulinie kennzeichnet den genauen Standort eines Gebäudes auf einem Grundstück und wird auch als Fluchtlinie bezeichnet. Früher wurden ebenfalls die Begriffe Bauflucht und Baukante verwendet.

Die Baulinie wird im Bebauungsplan mittels einer roten Linie dargestellt und markiert den Übergang zwischen der bebaubaren und nicht bebaubaren Grundstücksfläche. Sie ist nicht obligatorisch, muss jedoch zwingend eingehalten werden, wenn sie in den Bebauungsvorschriften festgelegt wurde. Die rechtliche Grundlage dafür befindet unter § 23 Absatz 2 BauNVO.

Die Baulinie kann entweder als Teillinie oder auch als kompletter Umriss des Gebäudes festgelegt werden. In diesem Fall ist der Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Grundform des Gebäudes jedoch sehr stark eingeschränkt.

Die Baulinie darf im Übrigen nicht mit der Baugrenze verwechselt werden.
Während die Baugrenze eine Linie darstellt, die nicht überschritten, aber zu der durchaus Abstand gehalten werden darf, muss das Gebäude der Baulinie ganz genau folgen. Es darf sie also weder unter- noch überschreiten. Werden die Baulinien nicht eingehalten, kann dies zu teilweise erheblichen Konsequenzen führen. Ein gerichtlich durchgesetzter Rückbau kann durchgesetzt werden, was mit einem zusätzlichen sehr hohen Kostenaufwand verbunden ist.

Baulinien werden festgelegt, um beispielsweise ein bestimmtes städtebauliches Bild zu erhalten oder eine bestimmte Abfolge von Gebäuden angedacht ist.

 

Zugriffe - 9357
Synonyme: Fluchtlinie, Baukante

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau