Planunterlagen
Begriff | Definition |
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Planunterlagen | Planunterlagen werden benötigt um Bebauungspläne, Vermessungspläne und Flächennutzungspläne zu erstellen und werden von Vermessungsbüros im Auftrag der Stadt oder Gemeinde erstellt. Sie sind die Voraussetzung für die Erstellung von Bebauungsplänen. Vermessungspläne und Flächennutzungspläne dienen als Grundlage für die sogenannten Bauleitpläne. Doch auch beim Hausbau werden Planunterlagen benötigt. Jeder Bau eines Hauses muss ordentlich geplant und fachgerecht ausgeführt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Bau die gesetzlichen und bautechnischen Bestimmungen erfüllt. Um dem Bauherrn die Möglichkeit zu geben, diese Leistungen zu kontrollieren und nachzuvollziehen, diene die objektbezogenen Planungsunterlagen und technische Nachweise als unverzichtbare Dokumente. Am 01.01.2018 wurde im Zuge des neuen Bauvertragsrecht die Pflichten des Unternehmers im BGB verankert. Diese ist verpflichtet, die Unterlagen und Nachweise zu erstellen beziehungsweise zu erbringen, die zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften notwendig sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, schon vor der Vertragsunterzeichnung die zentralen Planunterlagen zu erstellen und diese rechtzeitig vor Baubeginn auszuhändigen. Der genaue Umfang der bereitzustellenden Unterlagen ist immer im Einzelfall zu prüfen und es ist empfohlen, vor Vertragsabschluss einen unabhängigen bautechnischen und baurechtlichen Rat einzuholen. Zu den öffentlich-rechtlichen Unterlagen gehören u.a.:
Obwohl das Gesetz einen Mindeststandard an den Unterlagen und Nachweisen vorsieht, wird empfohlen im Vertrag festzulegen, welche Unterlagen, technischen Nachweise und Dokumente zu welchem Zeitpunkt übergeben werden müssen. Das ist besonders in Fällen von Geltendmachung von Garantieansprüchen wichtig.
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