Planungsgesellschaft

Begriff Definition
Planungsgesellschaft

Planungsgesellschaften sind unabhängige Unternehmen, die aus Planern, Ingenieuren, Architekten, Beratern und technischen Spezialisten bestehen. Sie helfen ihren Auftraggebern bei der Lösung von planerischen und baulichen Herausforderungen und setzen außergewöhnliche Ideen in die Realität um. Dafür arbeiten sie mit Kunden zusammen, um deren Ambitionen und Wünsche in Form eines Schriftsatzes zu klären. Anschließend entwickeln sie ein Anforderungsprogramm, weisen ihre Kunden auf verschiedene Möglichkeiten oder eventuelle Einschränkungen eines oder mehrerer Standorte hin. Alternativ erkunden sie vorhandene Baulichkeiten und erstellen Pläne für die erforderlichen Baumaßnahmen, um diese an die Anforderungen ihres Kunden anzupassen.

Planungsgesellschaften übernehmen ebenfalls den gesamten Bewerbungsprozess für öffentlich ausgeschriebene Bauprojekte, aber auch die Antragseinreichung der erforderlichen Baugenehmigungen.

In den meisten Fällen werden öffentliche Aufträge oder überdurchschnittlich große Immobilienprojekte durch eine Planungsgesellschaft betreut. Dies liegt darin begründet, dass sie als Unternehmen fungieren, dass über alle notwendigen Instanzen und Wissen verfügt. Dies versetzt sie in die Lage, Bauprojekte jeglicher Größe von der ersten Idee bis zur Fertigstellung zu koordinieren. Darüber hinaus kann sie alle erforderlichen Grundlagen für eine Planfestlegung und Finanzierung von Bauprojekten jeder Größe schaffen.

 

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Synonyme: Planungsgesellschaften

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