Bewegungsfläche
Begriff | Definition |
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Bewegungsfläche | Die Bewegungsfläche ist die Fläche in einem Raum oder einem Gebäude, die zur barrierefreien Nutzung erforderlich ist. Gerade bei Sanitärräumen und Küchen sind die Flächen für die normale Nutzung meistens recht klein berechnet. Ein normaler Mensch hat eine durchschnittliche Bewegungsfläche von 60 cm x 60 cm. Personen, die eine Gehhilfe benötigen oder Blinde mit Blindenstock haben schon eine Bewegungsfläche von 1,20 m x 1,20 m. Rollstuhlfahrer liegen bei 1,50 m x 1,50 m. Bislang wurden die Vorschriften und Empfehlungen für die Bewegungsfläche in der DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 beschrieben. Teil 1 befasst sich mit Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Teil 2 mit barrierefreien Wohnungen. Es wurde unter anderem auf Bereiche wie Türen, Rampen, Aufzüge, Küche, Bad und technische Ausführung eingegangen. Diese beiden Normen wurden durch die DIN 18040 Teil 2 ersetzt. Für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten gibt es ebenfalls eine DIN-Norm. Diese wurden bis 2018 in der DIN-Norm 18024 beschrieben und durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ersetzt. In den technischen Regeln für Arbeitsstätten werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung weiter ausgeführt. Die Bewegungsflächen können sich überlagern, sie dürfen jedoch nicht durch Rohrleitungen, Mauervorsprünge, Heizkörper, Handläufe oder abgestellte Fahrzeuge in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Für den Fall, dass sich die Bewegungsflächen für die neue Badezimmereinrichtung überlappen, darf der Planer die Summen nicht addieren. Bei gegenüberliegenden Bewegungsflächen muss ein Abstand von 75 cm von den Sanitärobjekten eingehalten werden. Grundsätzlich müssen folgende Dinge beachtet werden:
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Synonyme:
Bewegungsflächen,DIN 18025,DIN 18024,Verkehrsweg |